Den Lebensabend mit dem pflegebedürftigen Partner zuhause verbringen – Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Das Leben hat man bislang zusammen gemeistert, dann möchte man auch den Lebensabend gemeinsam verbringen. Für viele Paare steht das fest, auch wenn der eine von beiden pflegebedürftig werden sollte. Dies ist allzu verständlich, da man sich schließlich das Zuhause als gemütliches Nest eingerichtet hat. Jedoch kann die Pflege in einigen Fällen recht aufwendig werden, sodass der Partner oder die Partnerin dies nicht alleine bewältigen kann.

Pflege zuhause wird finanziell unterstützt

Um eine Pflege in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, können Ansprüche auf Leistungen aus der Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Dafür ist es notwendig, die Pflegebedürftigkeit anerkennen zu lassen. Diese ist vom Gesetzgeber in verschiedene Stufen unterschieden, die sich ab 2017 in die neuen Pflegegrade 1 bis 5 unterteilen. Sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, können

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bestimmte Leistungen beantragt werden, die in ihrer Höhe oder ihrem Umfang je nach Grad verschieden sind. Die Geldleistung, welche dem Pflegbedürftigen für die häusliche Pflege zusteht, nennt sich Pflegegeld. Dies kann er dem Pflegenden als Aufwandsentschädigung geben, weil er über dessen Verwendung selbst bestimmen kann. Übernimmt ein Angehöriger wie etwa der Ehepartner die Pflege, gilt dies als ehrenamtliche Tätigkeit und kann durch das Pflegegeld entlohnt werden. Als Alternative können private Pflegedienste oder Pflegekräfte von speziellen Dienstleistern wie beispielsweise der Deutschen Seniorenbetreuung als Unterstützung für die Betreuung oder Pflege beauftragt werden. Dies ist sogar als 24-Stunden-Pflege möglich, bei der die Pflegekräfte nicht nur zu den Pflegebedürften nach Hause kommen, sondern sogar bei ihnen wohnen. Dies bietet den Vorteil, dass eine Betreuung beziehungsweise Unterstützung auch nachts erfolgen kann. Das bedeutet für viele Paare eine große Erleichterung, wenn der Partner vielleicht noch berufstätig ist oder selbst bereits körperlich oder geistig eingeschränkt ist. Eine solche Dienstleistung empfiehlt sich außerdem als sogenannte Verhinderungspflege, für den Fall, dass der pflegende Angehörige sich für eine längere Zeit nicht um die Pflege kümmern kann (z.B. Urlaub, Krankheit). Für maximal sechs Wochen beteiligt sich die Pflegekasse an den entstehenden Kosten

Vorteile: Durch die Geldleistung, die dem Pflegebedürftigen zusteht, können Kosten gedeckt werden, die entstehen, weil der Partner ihn zuhause pflegt. Alternativ kann diese auch für die Beauftragung eines privaten Pflegedienstes verwendet werden.

Welche Pflegesachleistungen sind bei der häuslichen Pflege möglich?

Wer pflegebedürftig ist, besitzt des Weiteren einen Anspruch auf hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege (Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, der Zahnpflege, etc.). Letztere kann von professionellen Pflegekräften geleistet werden, deren Entlohnung im Rahmen der Pflegesachleistungen von der Pflegekasse getragen wird. Darüber hinaus übernimmt auch die Krankenversicherung im Pflegefall bestimmte Kosten für Sachleistungen. Dabei handelt es sich um solche, die im Rahmen der Behandlungspflege für alle Maßnahmen anfallen, die Krankheiten heilen und Beschwerden lindern. Diese können nicht von einer Privatperson übernommen werden, sondern müssen von einem ambulanten Pflegedienst geleistet werden. Damit die Krankenversicherung die Kosten begleicht, muss die Behandlungspflege von einem Arzt verordnet worden sein.
Es ist auch möglich, das Pflegegeld und die –sachleistungen miteinander zu kombinieren, wenn beides nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. Beispiel: Gemäß Pflegegrad 2 stehen dem Pflegebedürftigen 316 Euro an Pflegegeld zu. Schöpft er diesen Betrag nur zur Hälfte aus, stehen ihm noch 108 Euro zu, die er für Sachleistungen aufwenden kann.

Vorteile: Sind bestimmte Pflegemaßnahmen notwendig, übernimmt die Pflege- oder Krankenkasse die dafür entstehenden Kosten. Auf diese Weise kann der Pflegebedürftige zuhause wohnen bleiben, auch wenn gewisse Pflegeleistungen durch ausgebildete Pflegekräfte erfolgen müssen.

Welche Möglichkeiten gibt es außerdem?

Die Pflegekasse unterstützt durch bestimmte Leistungen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch die Kostenübernahme von Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Veränderungen in der Wohnung oder im Haus, welche das Leben für den Pflegebedürftigen zuhause verbessern und die Pflege für die Angehörigen beziehungsweise für professionelles Pflegepersonal erleichtern. Seit 1.1.2015 werden solche Maßnahmen mit maximal 4.000 Euro bezuschusst. Des Weiteren können Gelder für sogenannte Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro jeden Monat beantragt werden. Darunter fallen zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel.
Wer sich also dazu entscheidet, sein Leben in guten wie in schlechten Zeiten auch im Alter beziehungsweise bei Pflegebedürftigkeit eines Partners gemeinsam weiterzuführen, kann von verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten profitieren, die vom Gesetzgeber genau geregelt sind.

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