noch konkretr:
Der Versorgungsausgleich nach Festlegung des Familiengerichts fließt nur, wenn 2 Bedingungen erfüllt sind:
1. die Scheidung muss rechtswirksam sein.
2. die beziehende Person muss selbst im Ruhestand sein, also in Rente oder Pension.
Vorher geht nichts.
Deshalb finde ich es durch den Staat nicht fair, wenn der Versorgungsausgleich abgezogen wird und die beziehende Person ihn noch nicht bekommt, weil die Bedingung mit dem Ruhestand nicht gegeben ist.
Aber dazu hat ja der BGH schon entschieden, so dass sich hier wohl nichts ändert, denn die Politik wäre die einzige, die es könnte. Wenn sie es denn wollte, hätte es kein Gerichts-, sondern ein Gesetzugebungsverfahren gegeben...