Wer bezahlt beim ersten Date?

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Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Wer zahlt beim ersten Date?

Nach einem Abendessen in einem Restaurant oder einem Drink in einer Bar wird die Rechnung bestellt. Doch das Begleichen der Rechnung nach dem ersten Date ist ein Fallstrick, der oft in einer Situation mündet, die von den Beteiligten als unangenehm empfunden wird und im schlimmsten Fall dazu führt, dass ein grundsätzlich gelungenes Treffen rückblickend anders bewertet wird. Im schlimmsten Fall ist das Ende des Treffens dann auch das Ende einer sich anbahnenden Beziehung. Hierfür verantwortlich sind veraltete – aber auch neue – Rollenverständnisse und Erwartungen, die idealerweise im Vorfeld von den Beteiligten kommuniziert werden sollten.

Während es noch vor einigen Jahrzehnten als Selbstverständlichkeit angesehen wurde, dass der Mann bei einem Rendezvous die Rechnung begleicht, ist diese grundsätzliche Rollenverteilung heutzutage mit dem Emanzipationsverständnis vieler Frauen nicht mehr in Einklang zu bringen.

Einige Frauen bestehen darauf, dass sie für ihre Ausgaben selbst aufkommen und wollen sich durch den Mann nicht aushalten lassen.

Wiederrum andere Frauen schließen aus dem Umstand, dass der Mann zögert die Rechnung zu übernehmen oder aber den Vorschlag unterbreitet, die Rechnung zu teilen, dass die Verabredung beim Gegenüber auf wenig Anklang gestoßen ist oder aber sie als Person zu uninteressant oder zu unattraktiv sind du das Gegenüber aus diesem Grund die Rechnung nicht komplett übernehmen will.

Der tradierte Ansatz, dass der Mann stets die Rechnung übernimmt führt indes auch bei gleichgeschlechtlichen Datepartnern nicht weiter.

Kommunikation als Schlüssel

Über Geld spricht man nicht? Das ist ein Irrtum! Wie in sonstigen Lebenslagen ist auch bei der ersten Verabredung die Kommunikation der Schlüssel. Man sollte bereits frühzeitig – also bevor bei der Bedienung nach der Rechnung verlangt wird – festlegen, wer für diese aufkommt, um sich die sonst anbahnende Überrumpelungssituation wenn die Bedienung mit der Rechnung zum Tisch kommt, zu vermeiden.

Missverständnisse und Peinlichkeiten die hier auftreten, führen im schlimmsten Fall dazu, dass es keine weitere Verabredung mehr gibt.

Bestellerprinzip nach Knigge

Richtet man sich nach den Empfehlungen des Knigge gilt das so genannte Veranlasserprinzip. Das bedeutet nichts anderes als dass derjenige, der zu der Verabredung eingeladen hat und womöglich auch die Location für die Verabredung ausgesucht hat auch für die Rechnung aufkommt. Diese pragmatische und einfache Regel beugt Missverständnissen und ist auch für den Fall eines Wiedersehens einfach zu handhaben. Denn dann wird das Gegenüber den Ort für die Verabredung vorschlagen und es als Selbstverständlichkeit erachten die Rechnung für die kommende Verabredung zu übernehmen.

Traditionelles Prinzip

Wer gleichwohl auf einer Einladung seines Gegenübers besteht, sollte dieses jedoch nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen, sondern mit einigen netten Worten artikulieren, dass man das Gegenüber gerne einladen würde, um so seine Wertschätzung für das Gegenüber als auch für die verbrachte Zeit zum Ausdruck zu bringen. So wird das Gegenüber einbezogen und die Entscheidungsfindung erfolgt auf Augenhöhe. In keinem Fall sollte eine Einladung an eine Folgeeinladung des Gegenübers gekoppelt werden, denn dann entstünde beim Gegenüber das Gefühl, man sei verpflichtet, ebenfalls eine Einladung auszusprechen, selbst wenn man bereits nach dem ersten Treffen merkt, dass es menschlich nicht passt.

Die geteilte Rechnung

Der aktuelle Trend geht jedoch zu getrennte Rechnung. Diese Vorgehensweise wird aktuellen Umfragen zufolge von etwa der Hälfte der Frauen bevorzugt, wobei die Modalitäten, namentlich ob jeder den eigenen Verzehr oder jeder die Hälfte zahlt wiederum verhandelt werden müssen.

Sonderfall: Gemeinsame Unternehmung

Neben dem Restaurantbesuch oder dem Besuch einer Bar wird es immer populärer einen Ort für das erste Date auszuwählen, an dem die Beteiligten gemeinsam etwas erleben können. Insoweit kommen beispielsweise der Besuch eines Museums oder der Besuch eines Freizeitparks in Betracht. Hier gilt die Empfehlung des Knigge nicht uneingeschränkt, da insoweit gegebenenfalls höhere Kosten als bei einem Restaurant- oder Barbesuch entstehen. In diesen Fällen ist eine Trennung der Kosten für Verpflegung oder den Eintritt durchaus sinnvoll. Wer in diesen Fällen seinem Gegenüber seine Zuneigung oder sein Interesse zeigen will, kann ein Eis oder ein Softgetränk spendieren oder – was noch besser ist – ein Souvenir, was an den gemeinsamen Tag erinnert.

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