Ehevertrag: Was spricht dafür und was dagegen?

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Das Tabuthema Ehevertrag

Wenn man die Wahl hat sich zwischen 2 Vertragsarten zu entscheiden, dann wählt man in der Regel den Vertrag, der die zukünftigen Eventualitäten am besten und fairsten abdeckt. Wenn man jedoch gar nicht realisiert, dass man bald in einer vertragsrelevanten Situation ist, wird man auch nicht auf die Idee kommen, diese mit einem anderen Vertragsmodell zu vergleichen.
Dies ist einer der Gründe, weshalb ein Ehevertrag relativ selten von zukünftigen Ehepartnern aufgesetzt wird. Denn die gültige, gesetzliche Regelung ist nichts anderes als eine Vertragssituation. Allerdings ist sie vorhanden und muss nicht gänzlich unromantisch erst noch besprochen werden.
Einen Ehevertrag in den meist hochharmonischen Vorehezeiten aufzusetzen, ist für viele Paare deshalb ein Tabuthema, weil die hohen Scheidungsraten (circa 40 %) nur durch die anderen erzeugt werden und in der eigenen Ehe so etwas selbstverständlich nie vorkommen wird.

Die gesetzliche Regelung

Hier ist es wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Regelung, die ja eine Vertragssituation ist, bei einer Scheidung eher auf die Situation eines Alleinverdieners gemünzt ist. Die heutige Situation, dass es in einer Familie oft 2 Verdiener gibt in unterschiedlichen Verdienstkategorien, wird dort eher nicht abgebildet.
Es ist nicht besonders vorausschauend, vor der Ehe diese Situation nicht durchzuspielen. Denn nur, wenn dies getan hat, kann man die passende Vertragskonstellation finden.
Zusätzlich noch der dezente Hinweis, dass die Fakten bezüglich der Scheidungsraten gemäß letzter Erhebung 2020 folgende sind: 40 % der Ehen werden nach einer durchschnittlichen Laufzeit von 14,7 Jahren geschieden! Auch diese Sachlage steht für eine nüchterne Analyse einer Ausgangslage und der Abwägung der jetzigen und eventuell späteren Lebensverhältnisse. Das Ergebnis kann dann gerne durch einen Ehevertrag oder eben, wenn man die Situation auch für später anders bewertet, durch die gesetzlichen Regelung abgebildet werden.

Was spricht gegen einen Ehevertrag?

Bei objektiver Betrachtungsweise ist der einzige Nachteil eines Ehevertrages, dass über diesen vor der Ehe gesprochen werden muss. Ein solches Gespräch wird nun mal oft vorher bereits mit dem Makel der nicht bedingungslosen Liebe versehen. Natürlich ist eine eventuelle Scheidung niemals im Bereich des Möglichen! Allein der Gedanke an eine solche Situation ist schon so verwerflich, dass er die nun anstehende Ehe ernsthaft gefährden würde. Leider sind diese Gedankengänge aber von der Realität sehr weit entfernt, wie die Scheidungsraten des Jahres 2020 beweisen.
Sollte man sich also der Lebensrealität stellen, wird durch einen Ehevertrag bei einer Scheidung ein späterer Konflikt verhindert. Und sollte die Liebe ewig währen, bleibt der Vertrag eben im Safe! Achten sollte man jedoch bei der Aufsetzung eines Ehevertrages auf eine rechtsanwaltliche Beratung, den ansonsten können nicht austarierte Details im Falle eines Falles dann doch noch für erhebliche Missstimmungen sorgen.

Was spricht für einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann jederzeit geändert werden unter notarieller Beglaubigung. Das bedeutet, er kann einer veränderten Situation entsprechend angepasst werden, wenn die Anpassung denn konsensuell ist. Sollte es wieder erwarten zu einer Scheidung kommen, muss, wie allgemein bekannt, ein Ausgleich zwischen dem Mehrverdiener und dem Geringverdiener in Form von Unterhaltszahlungen, stattfinden. Haben Sie einen Ehevertrag gemeinsam verabschiedet, gibt es eine faire Basis bezüglich vorhandener Vermögenswerte und Vorsorgen, die verträglich austariert sind.

Rein faktisch geht die Tendenz zum Abschluss eines Ehevertrages klar ins Positive!

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