Neue Pflegeausbildung 2020 – Fragen und Antworten

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Ab dem 1. Januar 2020 ist die Ausbildung in den Pflegeberufen neu geregelt. Ab diesem Termin wird es den Beruf „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“ geben. Die Ausbildung ist generalistisch angelegt und ersetzt die Berufsbilder Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Die neue Pflegefachausbildung soll Auszubildende zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigen. Dies macht zum einen natürlich Sinn weil die Anforderungen an das Fachwissen in den verschiedenen Bereichen einander interdisziplinär überlappen, zum anderen aber auch weil dem Auszubildenden eine größere Flexibilität bezüglich der Auswahl des  Tätigkeitsfeldes geboten wird.  Die neue Ausbildung erhält deutlich mehr Praxisbezug, ist kostenlos und wird mit einem Ausbildungsgehalt vergütet.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Ausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann:

  • Wieso die Reform der Pflegeausbildung?

Die Pflegeausbildungen in der Kranken- und Kinderkrankenpflege waren bisher getrennt geregelt, obwohl sie sich inhaltlich stark überschneiden. Maßgeblich waren das Alten- und das Krankenpflegegesetz. Im neuen, reformierten Pflegeberufegesetz werden sie zusammengeführt.  Die demographische Entwicklung verändert unsere Gesellschaft. Der Pflegebedarf steigt ebenso an, wie die Anforderungen an das Pflegepersonal. Mit dieser Änderung will man den Pflegeberuf allgemein attraktiver gestalten und Einsatz- und Wechselmöglichkeiten innerhalb der verschiedenen Tätigkeitsfelder flexibilisieren.

  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Ein mittlerer Schulabschluss (mittlere Reife) ist erforderlich. Mit einem Hauptschulabschluss ist aber die Ausbildung zur Pflegehilfskraft möglich. Als solche kann dann in die Ausbildung zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann eingestiegen werden, wobei hier sogar eine Anrechnung auf die Ausbildungszeit erfolgt.

  • Kostet die Ausbildung nicht Schulgeld?

Das war einmal. Das Schulgeld für Pflegeausbildungen wird abgeschafft.

  • Erhält man als Auszubildender eine Vergütung?

Ja, finanziert wird das ganze über ein Umlageverfahren, nachdem Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und das Land in einen Ausgleichsfond einzahlen.

  • Kann man sich trotz „Generalisierung“ spezialisieren?

Auch das ist vorgesehen. Im Rahmen der praktischen Ausbildung werden mit der Wahl der Ausbildungseinrichtung und einem „Vertiefungseinsatz“ in einem Bereich besondere Kenntnisse erworben. Positiv hierbei zu bemerken ist, dass mit der Auswahl jedoch keine Festlegung auf eine Tätigkeit im entsprechenden Bereich verbunden ist.

  • Wie ist der Ablauf der Ausbildung?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Der theoretische Unterricht findet an Pflegeschulen, die praktische Ausbildung in verschiedenen Ausbildungseinrichtungen mit unterschiedlichen Pflegebereichen statt.  Vier bis sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsjahres können die Auszubildenden einen Schwerpunkt setzen und somit den Abschluss mit Spezialisierung erwerben. Nach zwei Ausbildungsjahren erfolgt eine Zwischenprüfung um die bisher erlangten Kompetenzen zu überprüfen.

  • Kann ich als ausgebildete Pflegefachkraft auch im Ausland arbeiten?

Ja, die Ausbildung wird innerhalb der gesamten europäischen Union anerkannt.

  • Und was kommt danach?

Auch das ist neu. Es wird das „Pflegestudium“ geben. Es dauert mindestens 3 Jahre und endet mit der Erlangung des akademischen Grades: Bachelor of Science. Besonders interessant dürfte das für Absolventen der neuen Pflegeausbildung werden, denn diese können das Studium um die Hälfte verkürzen.

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