Pflegeberatung – Durchblick im Pflegedschungel

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Mehr als 2,8 Millionen pflegebedürftige Menschen werden im Rahmen einer häuslichen Pflege oder in einer Pflegeeinrichtung betreut und versorgt. Die Betroffenen und ihre Angehörigen sind dabei auf zahlreiche wichtige Informationen angewiesen. Neben staatlichen Stellen sind auch andere Organisationen mit dem Thema Pflege verbunden. Eine fachkundige Beratung (bei der jeweiligen Gemeinde oder Angeboten wie z.B. Seniorenbetreuung) kann den Betroffenen Ängste nehmen und über mögliche Pflegeleistungen, Kosten und Zuschüsse aufklären. Die nachfolgenden Hinweise dienen diesem Ziel.

Pflegearten und Leistungen

Zur Pflege zählen Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und Betreuungsleistungen insbesondere bei Demenzerkrankungen. Die Grundpflege umfasst die Teilbereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Vorbeugung. Aufgaben der Körperpflege, Mobilität und Vorbeugung können durch Angehörige oder Pflegedienste durchgeführt werden. Eine medizinische Behandlungspflege wie die Verabreichung von Medikamenten oder Injektionen darf nur durch eine examinierten Pflegekraft erfolgen. Neben der häuslichen Pflege in der vertrauten Wohnung stehen auch Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Hier können hier je nach Bedarf folgende Pflegemaßnahmen in Anspruch genommen werden:

• Vollstationäre Pflege: Die Pflege findet dauerhaft rund um die Uhr in der Pflegeeinrichtung statt

• Kurzzeitpflege: Zeitlich befristete stationäre Pflege nach Krankenhausaufenthalten oder in vorübergehenden Krisensituationen

• Teilstationäre Pflege: Tages- oder Nachtpflege zur Unterstützung einer möglichst langen Beibehaltung der eigenen Wohnung des Pflegebedürftigen. Außerdem kann durch eine teilstationäre Pflege eine gebotene Entlastung pflegender Angehöriger erfolgen.

Zur Durchführung der häuslichen Pflege sind oftmals die pflegenden Angehörigen überlastet. Zur Unterstützung bieten die Pflegekassen geeignete, kostenlose Kurse für Angehörige an. Ambulante Pflegedienste können bei Überforderung der Angehörigen gemäß Absprache teilweise oder ganz diese Aufgaben übernehmen. Ambulante Pflegedienste können außerdem die zeitlich befristeten Aufgaben einer Verhinderungspflege übernehmen. Eine Besonderheit stellen die 24-Stunden-Pflege sowie die Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankungen dar. Eine Pflege rund um die Uhr ist sehr arbeits- und zeitintensiv. Neben den typischen Pflegemaßnahmen muss im Regelfall eine hauswirtschaftliche Versorgung erfolgen. Ein verständnisvoller, liebevoller Umgang ist bei Demenzerkrankungen erforderlich. Der Betreuungs- und Pflegeaufwand nimmt durch das Fortschreiten der Erkrankung stetig zu. Die Betroffenen zeigen starke Stimmungsschwankungen. Außerdem verringert sich zunehmend die Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft. Die Persönlichkeit verändert sich. Durch die letzte pflegegesetzliche Novellierung hat der Gesetzgeber die Anerkennung von Demenzerkrankungen als Pflegebedürftigkeit geregelt. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch die Pflegekasse auf der Basis der MDK-Untersuchungen durch fünf Pflegegrade festgelegt. Danach richten sich auch Pflegegeldzahlungen, ambulante Sachleistungen sowie die Zuschüsse zur stationären Pflege.

Kosten und Zuschüsse bei einer ambulanten Pflege

Ambulante Pflegedienste schließen zur Durchführung von Maßnahmen der häuslichen Pflege einen Pflegedienstvertrag mit dem Betroffenen oder dem bevollmächtigten Vertreter ab. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Ein Pflegegeld wird im Falle einer Bewilligung ab dem Antragszeitpunkt rückwirkend gezahlt. Zuvor wird der Betroffene nach Terminabsprache durch den medizinischen Dienst der zuständigen Krankenkasse untersucht. Zur Vorbereitung sollten vorhandene Pflegeprotokolle, ärztliche Atteste und Kostenbelege verfügbar sein. Die Höhe des Pflegegeldes bemisst sich nach dem mitgeteilten Pflegegrad. Es wird ab dem Pflegegrad 2 gezahlt. Das Pflegegeld beträgt bei diesem Pflegegrad 316 Euro. Es erhöht bis 901 Euro bei Pflegegrad 5. Ebenso verhält es sich mit der Obergrenzen-Regelung von Sachleistungen durch Pflegedienste. Bei Pflegegrad 2 beträgt der maximale Zuschuss durch die Pflegekasse bei Sachleistungen 689 Euro. Er erhöht sich bis auf monatlich 1995 Euro bei Pflegegrad 5. Eine Kombinationsleistung von Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich. Zur geeigneten Durchführung der Pflege können erforderliche Pflegehilfsmittel beansprucht werden. Im Rahmen der häuslichen Pflege kann beispielsweise bei vorliegender Mobilitätseinschränkung des Pflegebedürftigen ein Treppenlift bezuschusst werden. Die Pflegekasse zahlt auf Antrag bis zu 4000 Euro für die Anschaffung eines Treppenlifts. Dabei ist es unerheblich, ob der Lift neu oder gebraucht gekauft oder gemietet werden soll. Ist die Liftanschaffung aufgrund eines Unfalls erforderlich, können Ansprüche an Haftpflicht- oder Unfallversicherungen sowie Berufsgenossenschaften geprüft werden. Im Einzelfall sollte außerdem geprüft werden, ob die Liftanschaffung als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend gemacht werden kann.

Kosten und Zuschüsse bei vollstationärer Unterbringung in einem Pflegeheim

Die Kosten einer vollstationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung setzen sich wie folgt zusammen:

• Pflegekosten

• Unterbringung

• Verpflegung

• Investitionskosten, ggf. auch anteilige Ausbildungskosten

Je nach Pflegeinrichtung können diese Kosten erheblich differieren. Es erfolgt lediglich eine Bezuschussung der Pflegekosten unter Berücksichtigung von Obergrenzen durch die Pflegekasse. Die verbleibenden Kosten fallen als Eigenbeteiligung dem Betroffenen zur Last. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Sonderleistungen wie Einzelzimmer, Fußpflege oder Frisör als zusätzliche Kosten in Betracht kommen. Ist der Pflegebedürftige nicht in der Lage, diese Beträge zu begleichen, kann ersatzweise das Sozialamt dafür aufkommen. Sind unterhaltspflichtige Angehörige vorhanden, können diese anteilig zur Kostenerstattung herangezogen werden.

Kriterien bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung

Wenn der Wechsel in eine Pflegeeinrichtung unvermeidbar ist, sollte nach Möglichkeit die Qualität zuvor gründlich überprüft werden. Übliche Abfragemethoden per Internet oder der Blick in Hochglanzbroschüren sind dazu nicht ausreichend. Zu sehr handelt es sich um Momentaufnahmen und der Informationsschwerpunkt wird von der Werbewirksamkeit dominiert. Zum Teil sind die Informationen nicht mehr aktuell. Realistischer und aufschlussreicher sind Besuche mehrerer Einrichtungen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse. Der persönliche Eindruck und eine vergleichende Bewertung mehrerer Alternativen sind jedenfalls hilfreich. Dabei sollten folgende Kriterien beachtet werden:

• Größe, Funktionalität und Gestaltung des Wohnbereiches

• Sauberkeit, Hygiene

• Personalstärke im Verhältnis zur Anzahl der Pflegebedürftigen

• Eindruck vom Betriebsklima

• Träger der Einrichtung: Rein kommerzielle Ausrichtung? Werteordnung? Gelebte Hausphilosophie?

• Pflegenote durch den MDK

• Wirken die Mahlzeiten ausreichend und geschmackvoll?

• Präsenz, Ansprechbarkeit und Freundlichkeit der Pflegekräfte?

• Service- und Freizeitangebote

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