Schuldenbefreiung: Welche Wege führen zur Schuldenfreiheit?

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Die Überschuldung der Deutschen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Während die Überschuldungsquote im Jahr 2017 bei den 50- bis 59-Jährigen um 1,1 Prozent angestiegen ist, waren es bei den über 70-Jährigen sogar über 11 Prozent. Die häufigsten Gründe für das Anhäufen von Schulden sind dabei der Verlust des Arbeitsplatzes sowie die niedrigen Rentenzahlungen. Schuldnerberatungsstellen müssen sich daher auch vermehrt um Senioren kümmern. Lesen Sie hier, welche Wege zur Schuldenfreiheit führen.

Erster Schritt bei Schulden: außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Nachdem man einmal in die Schuldenfalle getappt ist, eröffnet sich meist ein Teufelskreis, aus dem man nur schwer wieder herauskommt. Vor allem ohne Hilfe von Außenstehenden stellt die Schuldenfreiheit oftmals eine große Herausforderung dar. Der erste Schritt ist die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans. Dieser bietet die Möglichkeit, sich mit den Gläubigern außergerichtlich in Bezug auf die Rückzahlung der Schulden zu einigen. Auf diese Weise kann die Schuldenfreiheit auch ohne die Anmeldung zur Privatinsolvenz erreicht werden.
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung dieses Plans. Dennoch ist es sinnvoll, die Schuldnerberatung hierfür hinzuzuziehen, damit alle wichtigen Angaben aufgeführt werden. So sind zum einen alle Gläubiger des Betroffenen sowie deren Forderungen zu nennen. Zum anderen sollte ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan auch stets mögliche Vergleichsvorschläge beinhalten sowie Beispiele für realisierbare Einmalzahlungen, Stundungen oder Ratenvereinbarungen. Damit dem Plan entsprochen werden kann, ist es allerdings notwendig, dass ihm letztlich alle beteiligten Gläubiger zustimmen.

Unterstützung durch professionelle Schuldnerberatung

Wer es sich nicht zutraut, alleine den Weg aus den Schulden zu finden, hat in Deutschland eine große Auswahl an professionellen Hilfsstellen. Auch eine Schuldnerberatung per E-Mail-Verkehr ist möglich.
Staatliche sowie gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Unterstützung in der Regel kostenlos an. Es gibt zum Beispiel diverse Vereine, wie das Forum Schuldnerberatung oder Schuldnerberatung der Diakonie, bei denen Betroffene Erstberatungstermine vereinbaren können. Ebenfalls kostenlos ist die Schuldnerberatung von Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas.
Bei einem Anwalt, welcher auf die Schuldnerberatung spezialisiert ist, erhält man meist schneller einen Beratungstermin, dieser arbeitet jedoch gegen eine Gebühr.

Letzter Ausweg: Privatinsolvenz

Der letzte Ausweg bei zu hohen Schulden bietet die Privatinsolvenz. Hierbei handelt es sich um eine gerichtliche Schuldenregulierung. Hat die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern nicht geklappt, wird der Schuldenbereinigungsplan vor dem Amtsgericht verhandelt. Funktioniert auch das nicht, muss ein sogenannter Treuhänder eingesetzt werden. Dieser überprüft alle vorhandenen Sach- und Geldwerte des Schuldners. Befindet sich darunter pfändbares Material, wird es umgehend für die Regulierung der Schulden verwendet.
Wichtig: Ausschließlich Verbraucher, welche nicht selbstständig sind, können die Privatinsolvenz anmelden. Eine Ausnahme hierbei besteht nur, wenn die Forderungen nicht aus den selbstständigen Arbeitsverhältnissen entstanden und die Vermögensverhältnisse überschaubar sind – das bedeutet, wenn der selbstständige Schuldner über weniger als 20 Gläubiger verfügt.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

Nach Eröffnung der Insolvenz ist der Schuldner über sechs Jahre lang dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Einkommens an die Gläubiger auszuzahlen. Als pfändbar gilt dabei der Betrag, der über einem Einkommen von 1.079,99 Euro liegt. Im Anschluss an diese Zeit ist der Betroffene offiziell schuldenfrei.
Seit der Reform im Jahr 2014 kann dem Schuldner zudem eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren gewährt werden. Dies ist der Fall, wenn es ihm innerhalb der drei Jahre möglich war, mindestens 35 Prozent seiner Gesamtschulden zuzüglich sämtlicher Verfahrenskosten abzubezahlen. Konnten die Verfahrenskosten nach fünf Jahren beglichen werden, ist ebenfalls die Beantragung der Restschuldbefreiung zulässig.
Gleichzeitig mit der Eröffnung der Privatinsolvenz beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit müssen sich die Schuldner nach bestimmten Verhaltensregeln richten. Außerdem ist es ihnen innerhalb der sechs Jahre gestattet, einen erneuten Einigungsversuch mit den Gläubigern zu erzielen. Gelingt es in diesem Fall, können die Betroffenen die Insolvenz selbstverständlich vorzeitig beenden.

Tipps und Tricks: Wie Sie in Zukunft Schulden vermeiden

Wer bereits einmal in der Schuldenfalle saß, möchte dies kein zweites Mal erleben. Folgende Tipps können helfen, unnötige Ausgaben im Alltag zu vermeiden.
Haushaltsplan führen: Wer alle Einnahmen und Ausgaben regelmäßig verzeichnet, hat einen besseren Überblick über seine finanzielle Situation. Neigt sich der Kontostand dem Ende, sollten Prioritäten bei den Ausgaben gesetzt werden.
Rechnungen sofort bezahlen: Damit keine Mahngebühren oder Ähnliches anfallen, sollten Rechnungen stets sofort geöffnet und überwiesen werden.
Spontankäufe vermeiden: Bei spontanen Anschaffungen kann es leicht passieren, dass man den Überblick über seine Ausgaben verliert.
Preise vergleichen: Ob bei Lebensmitteln, Versicherungen oder beim Tanken –
im Alltag kann man häufig sparen, indem man vorab Preise vergleicht.
Kündigungsfristen berücksichtigen: Die Preise von Verträgen können sich verändern. Wer auf eine fristgerechte Kündigung achtet, kann beim Wechsel zu einem günstigeren Anbieter sparen.
Kredite vermeiden: Die Aufnahme von Krediten sorgt oft für hohe Zinszahlungen, weshalb diese möglichst vermieden werden sollten.
Notfallreserven anlegen: Wenn möglich sollten in regelmäßigen Abständen kleine Beträge zur Seite gelegt werden, falls etwa ungeplante Reparaturkosten oder Ähnliches anfallen.
Frühzeitig reagieren: Schon bei den ersten Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit sollte auf die Unterstützung von Schuldnerberatungen zurückgegriffen werden.
Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. bietet auf seiner kostenfreien Ratgeberplattform www.schuldnerberatung.com viele weitere Informationen rund um die Themen Schulden, Schuldnerberatung und Insolvenz.

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