Stalking – Was ist das und wie kann man sich dagegen wehren?

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In den letzten Jahren taucht immer wieder der Begriff Stalking auf. Anfangs handelte es sich vor allem um Berühmtheiten, denen nachgestellt wurde. Mittlerweile sind jedoch auch Privatpersonen davon betroffen, die Lebensqualität kann dadurch deutlich eingeschränkt sein. Die meisten Stalker sind männlich, ihre Opfer weiblich. Häufig dreht es sich um Expartner mit dem Hintergrund, dass einer von ihnen mit der beendeten Beziehung nicht klarkommt.

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Das Gefühl, ständig beobachtet zu werden, ist äußerst unangenehm.

 

Was versteckt sich hinter der Bezeichnung Stalking?

Das Wort stammt aus dem Englischen Jägerbereich und steht für anschleichen und anpirschen sowie umkreisen einer Beute. Im Vordergrund steht in der Regel nicht, dass Stalker nicht loslassen können. Vielmehr möchten sie unbedingt etwas haben. Neben Expartnern kann es auch mehr oder weniger fremde Menschen treffen. Dies kann die nette Frau von Nebenan ebenso sein wie die freundliche Bedienung in einem Café.

Juristen beschreiben Stalking wie folgt:

„Eine Person, die wiederholt einen Menschen belästigt sowie verfolgt und dessen normaler Lebensablauf dadurch beeinträchtigt wird, begeht Stalking.“

Nicht immer gilt dies als Straftat. Erst, wenn es sich um eine schwerwiegende Beeinträchtigung gemäß § 238 StGB handelt, droht dem Täter eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Verschiedene Stalking-Formen

Stalking kommt in unterschiedlichsten Formen zum Ausdruck. In der Regel beginnt der Täter mit der intensiven Beobachtung seines Opfers. Viele Betroffene bekommen ihn zu Anfang überhaupt nicht zu Gesicht, sodass sie nicht wissen, um wen es sich handelt. Oftmals ist es nur ein Gefühl des ständigen Beobachtetwerdens oder die Verfolgung durch eine unbekannte Person.

Sicherheit darüber, ob hinter der eigenen Wahrnehmung tatsächlich Stalking steckt, lässt sich durch die Einschaltung eines professionellen Ermittlers erhalten. Beispielsweise die Lentz Detektei in Stuttgart betreut ihre Mandanten in einem Umkreis von bis zu 200 Kilometern in ganz Baden-Württemberg. Zu ihrem umfangreichen Leistungsspektrum sowohl im Wirtschafts- als auch Privatbereich gehört gleichfalls das Stalking. Bestätigt sich der Verdacht des Auftraggebers, ist die Chance groß, dass er die Belästigung bereits im Keim ersticken kann.

Auf folgende Art und Weise wird Stalking oftmals vorgenommen:

  • Brief-, SMS-, Mail- oder Telefonterror
  • ständige Kontaktversuche (mehrmals täglich oder wöchentlich)
  • Aufhalten in der Nähe des Opfers, beispielsweise am Wohnort, an der Arbeitsstelle oder an Freizeitplätzen
  • häufige Nachrichten über Dritte, an der Windschutzscheibe des Autos oder im Briefkasten
  • Geschenke vor der Haustür
  • Dienstleistungs- oder Warenbestellungen (Luxusreisen, Pizza, Mobiliar, Bücher etc.)
  • Ausspionieren von Gewohnheiten des Betroffenen
  • Rufschädigungen, wofür häufig das Internet genutzt wird
  • Aufgabe von Todesanzeigen oder Sexofferten
  • Eigentumsbeschädigungen
  • Beschimpfungen und Drohungen
  • körperliche sowie sexuelle Übergriffe (bis zu Mord)
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Beschädigung am Eigentum findet vor allem im Fahrzeugbereich statt.

 

Psychologische Einschätzung

Mit der zunehmenden Zahl von Stalking-Fällen beschäftigt sich auch die Forschung verstärkt mit dem Thema. Aus psychologischer Sicht handelt es sich dabei um eine Abweichung vom Normalverhalten. Teilweise nimmt Stalking krankhafte Ausmaße an, wobei es sich oft auf Ablehnungen in der Kindheit sowie mangelndem Selbstwertgefühl begründet. Die betreffende Person akzeptiert im Erwachsenenleben weder eine reale noch vermeintliche Zurückweisung.

Psychologen teilen Stalker in unterschiedliche Typen ein. Einige lassen nicht locker und akzeptieren keinerlei Grenzziehungen. Sie machen häufig auch vor Gewalttätigkeit nicht halt. Andere respektieren deutlich leichter ihnen gesetzte, klare Grenzen, zum Beispiel durch ein Schreiben eines Rechtsanwalts. Problematisch bei fast allen Stalkern ist, dass sie ihr Fehlverhalten nicht einsehen. Sie halten sich selbst für das Opfer oder meinen, einer angeblich schicksalhaften Bestimmung nachgehen zu müssen.

Fakten zum Stalking

Laut einem zusammenfassenden Ergebnis aus 103 Studien sind

  • 24 Prozent aller Frauen und 10 Prozent aller Männer mindestens einmal in ihrem Leben mit Belästigung oder Verfolgung konfrontiert worden
  • vermehrt Frauen betroffen (circa 66 bis 88 Prozent), das Stalking geht meist von männlichen Tätern aus
  • deutlich seltener Männer betroffen, sie werden etwa hälftig sowohl von Frauen als auch gleichgeschlechtlichen Menschen gestalkt
  • etwa 50 Prozent der Fälle im Anschluss an eine beendete Liebesbeziehung feststellbar
  • Stalker den Betroffenen zu 75 bis 90 Prozent nur flüchtig bekannt, oft aus dem Geschäftsleben
Stalking-Folgen bei Opfern

Dauerhafte Belästigung wirkt sich zunächst einmal auf die Psyche aus. D.h., sie sorgt für ein extremes Stressgefühl, das bei vielen Menschen zu körperlichen Beschwerden führt. Darüber hinaus wird der Lebensraum des Opfers eingeschränkt. Manchmal erscheint ein Umzug die einzige Lösung, schlimmstenfalls verlieren Betroffene sogar ihren Arbeitsplatz. Häufig auftauchende Probleme gestalkter Menschen sind:

  • Nervosität
  • Unwohlsein
  • Psychosomatische Symptome, darunter Schlafstörungen sowie Kopf- und Magenschmerzen
  • Depressionen und infolgedessen Suizidgedanken
  • soziale Isolation aufgrund eines eingeschränkten Bewegungsfeldes
  • Beklemmungsgefühl bis hin zur Hoffnungslosigkeit
  • Angst
  • Panikattacken
  • Gereiztheit
  • Konzentrationsverlust
  • Steigerung des Misstrauens gegenüber allen Menschen

Insbesondere wenn die frühere Beziehung zwischen Stalker und Opfer bereits von Gewalt geprägt war, ist größte Vorsicht angesagt. Das Körperverletzungsrisiko ist hoch, gleiches gilt für die Todesgefahr.

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Gestalkte Menschen trauen sich manchmal kaum noch auf die Straße.

Wie können sich Betroffene wehren?

Psychologen, die sich mit dem Thema Stalking intensiv befassen, raten Opfern dringend zu vier wichtigen Verhaltensweisen. Der erste Schritt ist die klare Ansage dem Täter gegenüber, dass keinerlei Kontakt gewünscht wird. Von Bedeutung ist, sich im Anschluss niemals auf ein „allerletztes“ Gespräch einzulassen. Es gilt dauerhaft: konsequentes Ignorieren aller Versuche einer Annäherung. Dazu gehört auch, sich aufgrund von Provokationen nicht zu Beschimpfungen verleiten zu lassen.

Um ggfs. auf eine Strafanzeige oder ein gerichtliches Vorgehen vorbereitet zu sein, sollten Betroffene sämtliche Ereignisse des Stalkings schriftlich festhalten. Von SMS über E-Mails bis zu möglichen Zeugen und ärztlichen Attesten ist eine genaue Dokumentation bzw. deren Aufbewahrung sinnvoll – sie stellen wichtiges Beweismaterial dar. Weiterhin ist die Schaffung von Transparenz sinnvoll. Freunde, Kollegen und Nachbarn sollten informiert werden, selbst wenn einem die Situation peinlich ist. Jede Person kann zum einen ein wichtiger Zeuge sein. Zum anderen erhalten sie eine Erklärung für merkwürdige Verhaltensweisen seitens des Opfers.

Mithilfe des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) vom 11. Dezember 2001 können Betroffene eine einstweilige Verfügung erwirken. Inhalt ist beispielsweise die Untersagung bestimmter Verhaltensweisen des Stalkers und die Festlegung von Näherungsverboten sowie Schutzzonen. In der Regel ergehen sie in kurzer Zeit und legen dem Täter ein klares Verbot auf. Er hat allerdings die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, der zu einer Gerichtsverhandlung führt. Es kommt ganz auf den Menschentyp an, wie er auf die einstweilige Verfügung reagiert. Während einige Stalker sofort ihre Belästigungen beenden, lassen sich andere erst durch mehrere gerichtliche Dokumente und ggfs. deren Vollziehung stoppen.

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