Verhinderungspflege – Was genau ist das?

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In den Urlaub fahren oder eine Krankheit in Ruhe auskurieren: Für die meisten Menschen ist das selbstverständlich, für pflegende Angehörige jedoch ein großes Problem. Wer springt für sie ein, wenn sie vorübergehend bei der Pflege ausfallen? Hier bietet eine Leistung der Pflegekasse Hilfe – die sogenannte Verhinderungspflege. Sie übernimmt bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für die Ersatzpflege.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss eine Pflegestufe vorliegen. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel bei Demenzerkrankungen, reicht die Pflegestufe 0. Eine weitere Forderung ist, dass die Pflege von einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person durchgeführt wird. Außerdem muss sie in häuslicher Umgebung stattfinden und vor dem ersten Antrag seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die wichtigste Voraussetzung ist aber, dass die Pflegeperson verhindert ist. Die Ursachen dafür können vielfältig sein und spielen eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich gilt: Pflegende Angehörige haben ein Recht auf Erholung.

Was leistet die Verhinderungspflege?

Fällt die Pflegeperson aus, kann frei entschieden werden, wer stattdessen übernimmt. Für einen professionellen Pflegedienst werden bis zu 1612 Euro im Jahr bezahlt. Dieser Maximalbetrag gilt auch, wenn Nachbarn oder Freunde einspringen. Kümmern sich hingegen Verwandte bis zweiten Grades oder im Haushalt lebende Personen um den Pflegebedürftigen, wird nur ein Betrag in 1,5-facher Höhe des Pflegegeldes erstattet. Sind jedoch nachweislich höhere Kosten entstanden, zum Beispiel durch Verdienstausfall oder Fahrtkosten, können diese ebenfalls bis 1612 Euro ersetzt werden. Dafür sollten unbedingt die Belege aufbewahrt werden. Das normale Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt.
Tipp: Nicht nur bei längerem Urlaub oder Krankheit haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf Ersatzpflege. Es ist es auch möglich, sich stundenweise vertreten zu lassen, um Termine wahrzunehmen oder einfach ins Kino zu gehen.

Keine Scheu vor einer Auszeit

Viele Angehörige unterschätzen den Zeitaufwand und die Belastungen, die mit der häuslichen Pflege verbunden sind. Auszeiten sind wichtig, um Kraft zu tanken. Die Verhinderungspflege gewährleistet dabei, dass der Pflegebedürftige weiterhin gut versorgt wird und oftmals in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann. Sind alle Voraussetzungen für die Ersatzpflege erfüllt, reicht ein Antrag bei der Pflegekasse. Vorab lohnt ein Blick ins Internet, denn häufig stehen dort Online-Formulare zur Verfügung. Fällt eine Pflegeperson akut aus, ist es auch möglich, diesen Antrag rückwirkend zu stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite toll-betreuung.de. Der ambulante Pflegedienst von „Toll 24 Betreuung“ bietet in vielen Städten Deutschlands eine Verhinderungspflege rund um die Uhr. Sie werden dort eingehend zu dem Thema beraten.

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