Wissenswertes zum Thema Sterbegeld

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Sterbegeld soll Hinterbliebene von Verstorbenen, die für eine Bestattung aufkommen, finanziell entlasten. Bis 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen diese Geldleistung. Eine Gesetzesänderung änderte dies und schaffte diese Leistung der Krankenkassen für Arbeitnehmer ab. Anders verhält es sich bei Beamten. Diese erhalten das Doppelte eines Monatsgehalts oder eines monatlichen Ruhegelds als Sterbegeld.

Zahlen Arbeitgeber Sterbegeld?
Gegenüber Arbeitgebern besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sterbegeld. Viele Arbeitgeber bieten eine arbeitsvertragliche Vereinbarung für die Auszahlung von Sterbegeld. Weiterhin gibt es verschiedene Tarifverträge, die Sterbegeldansprüche beinhalten, wie solche aus der Erfrischungs- und Getränkebranche. Gleiches gilt für Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Grundsätzlich ist Sterbegeld steuerpflichtig. Sozialversicherungspflicht besteht nicht, da es sich nicht um ein Arbeitsentgelt im Sinne des Gesetzes handelt.

Sterbegeld von der Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Sterbegeld bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Die Hinterbliebenen erhalten nach dem Tod eines Angehörigen durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit Sterbegeld in der Höhe eines Siebtels der zum Todeszeitpunkt aktuellen Bezugsgröße.

Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld. Aber: Die Ehepartner erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Ableben die volle Rente des Verstorbenen.

Sterbegeldversicherung als private Vorsorge für den Todesfall
Trotz der unterschiedlichen Regelungen zum Sterbegeld verbleiben Hinterbliebene oftmals ohne ausreichende finanzielle Unterstützung zurück. Im schlimmsten Fall bleibt ihnen nichts anderes übrig, als bei der Gestaltung der Beerdigung Abstriche zu machen. Dazu ist es wichtig, zu wissen, dass es in Deutschland eine Bestattungspflicht gibt. Das bedeutet, die nächsten Angehörigen haben die gesetzliche Pflicht, nach dem Tod ihres Verwandten für eine Bestattung aufzukommen. Sie tragen sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Bestattung stehen selber.

Wer vorhat, im Sterbefall die Hinterbliebenen nicht finanziell zu belasten und Kompromisse bei der Beerdigung zu vermeiden, der sorgt am besten privat mit einer Sterbegeldversicherung vor.

Die Sterbegeldversicherung zählt zu den Kapitallebensversicherungen. Im Gegensatz zur herkömmlichen Lebensversicherung spart sie Geld nicht für den Lebensabend, sondern für den Tod des Versicherungsnehmers an. Auf diese Weise bleiben den Hinterbliebenen die Bestattungskosten erspart. Dabei ist es unwesentlich, wann der Versicherte stirbt. Eine Ausnahme gilt innerhalb der Wartezeit. Die Sterbegeldversicherung lässt sich als Einmalzahlung regeln, üblich sind monatliche Zahlungen. Die Höhe Zahlungen hängt vom Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn, dem persönlichen Gesundheitszustand sowie der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab.

Üblich sind 3000 bis 10000 Euro. Eine höhere Versicherungssumme empfiehlt sich, wenn sich jemand eine aufwendige Bestattung mit Trauerfeier wünscht. Zudem, wenn er vorhat, die Kosten für den Liegeplatz und die Grabpflege durch die Versicherungssumme zu finanzieren. Ansonsten reicht eine niedrige Versicherungssumme in der Regel aus.

Zwei Besonderheiten der Sterbegeldversicherung sind die Wartezeit und die Beitragszahlungsdauer. Viele Tarife beinhalten keine lebenslange Beitragszahlung, sondern eine Zahlung bis zu einem festgesetzten Alter (Eintritt ins Rentenalter oder darüber hinaus). Nach Ablauf dieses Datums ist der Versicherte von Beitragszahlungen befreit – der Versicherungsschutz bleibt bis zum Lebensende bestehen. Diese Variante der Sterbegeldversicherung empfiehlt sich vor allem Menschen, die vorhaben, vor dem Eintritt ins Rentenalter ihre Bestattungsvorsorge zu regeln.

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