Für alle Frauen ( und auch Männer, falls es für sie zutrifft ), die von 1988 bis 2008 geschieden wurden,
gilt eine NEUE BRECHNUNG DES VERSORGUNGSAUSGLEICHES.
Dies trifft für Frauen und auch Männer zu, wenn sie wegen der Kinder eine Zeitlang ihren Beruf aufgaben, Angehörige pflegten und wegen der Kinder jahrelang nur halbtags gearbeitet haben.
Wie sich inzwischen herausstellte wurden für diese Menschen die " Versorgungsausgleiche der Rentenansprüche " des geschiedenen Partners zu gering berechnet.-
Hier muss ein Antrag auf " Abänderung des Versorgungsausgleiches " beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.
So wurde es vor allem veranlasst, um die allzu grosse
und ungerechte Frauenarmut im Alter einzudämmen, -
vor allen, wenn der andere Part eine sehr hohe Rente hat und,- derjenige, der die Kinder versorgte und die Doppelbelastung hatte,- nur eine niedrige Rente hat.-
Cardia