Beiträge zum Thema: Patientenverfügung- Betreuungsvollmacht

 
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Ehemaliges Mitglied
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N'abend kirie,
Du - wenn der Plastinator mich haben will... kein Thema für mich. Vielleicht springt ja dabei noch was raus und meine Bestattungskosten sind somit beglichen :-)
Denn: sterben ist teuer!!!
Ich bin sehr froh, daß sich mein Kind mit so Sachen auskennt und mich auch unterstützt. Wir haben schon ganz lange über Tod, Bestattung und Trauerfeier geredet und alles geklärt. Wenn du das erst machst, wenn du alt bist---- kann es evtl. zu spät sein. Denn auch junge Menschen sterben - und was ist dann? Auch die können im Koma liegen und/oder an Apparate angeschlossen werden....
Das Thema Tod gehört einfach zum Leben dazu,oder?
Lebendige und fröhliche Grüße schickt Dir
die "alte" Jocki - frisch aus dem Urlaub.
 
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Ehemaliges Mitglied
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Ich trage schon seit Jahren so eine Verfügung mit mir herum. Zuerst von einem Anwalt verfaßt,beglaubigt und vom Amt gestempelt. Vor etwa 10 Jahren. Darin steht auch, daß ich meinen Körper - Leichnam??? der Wissensschaft zur Verfügung stelle.
Dann hat meine Tochter in ihrer Eigenschaft als "Intensive-Kranke-Schwester" mir von ihrer Klinik eine Verfügung mitgebracht. Die ist viel genauer formuliert, als das 10 Jahre alte Teil.
Sie erlebt es immer wieder, daß Ärzte schon mal über eine alte Verfügung hinweg agieren.
Und DAS soll MIR NICHT passieren. Ich will nicht an irgendwelche Apparate angeschlossen werden oder sonstwie künstlich am "Leben" erhalten werden. Das ist unwürdig!!!
Jockeline
 
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Daisy59
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Hallo Kirie,
euer Erfahrungsaustausch bezüglich Patientenverfügung zur Floßfahrt war ja echt nett; sicher hast du gemeint, man solle vor einer Floßfahrt ein entsprechendes Schriftstück niederlegen...
Aber so geht das, man liest irgendwas, was mit dem Thema gar nix zu tun hat und schwupps ist man "auf dem falschen Dampfer".

Patientenverfügung finde ich von Grund auf richtig. Für mich ist da immer noch so eine kleine Angst dabei. Wenn ich mir vorstelle, dass ich da liege, mich selbst nicht äußern und nicht bewegen kann, aber alles mitkriege um mich herum, und die sagen dann: einschläfern, kriege ich Panik. Andererseits, ist denn ein solches Leben lebenswert? Glaub nicht.
Viele in dieser Altersgruppe hier haben schon gesagt, dass sie ihren Kindern nicht zur Last fallen wollen. Früher war das anders, da waren es noch richtige Familien, wo 2-3 Generationen zusammen wohnten und sich gegenseitig unterstützten. Gibt es heut sicher auch, aber nicht überwiegend.
Wenn man von Leuten Berichte liest oder hört, die schon mal "tot" waren, scheint das gar nicht so schlimm zu sein.

Ja, irgendwas muss man aber regeln, stimmt.
Auch mit dem Nachlass.

Daisy
 
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..habe gerade vor ein paar Tagen meine unterschrieben, sicher ist sicher...:) hoffe Ich doch mal !!!!???? lg
 
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ich glaube, es gibt in Buchhandlungen juristisch einwandfrei abgefasste Patientenverfügungen und auch im Internet kann man sich solche herunterladen.
Leider weiß ich auch nicht, welche Erfahrungen damit gemacht wurden.

schlaflos aus Mainhattan grüsst
emirena
 
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Hallo kirie, in Beantwortung Deiner Nachfrage:
ich bin zum Sozialamt gegangen und habe beantragt, für meine Mutter Betreuerin zu sein. Dies gilt über verschiedene Bereiche- von Erledigung von Briefpost, Geldgeschäften bis hin zur Sorge für die Gesundheit. Da meine Mutter unter zunehmender Debilität litt, waren mehre Bereiche zur Betreuung erforderlich. Nach Antragstellung kommt irgendwann eine Sozialarbeiterin, die sich ein Bild vom Gesundheitszustand des "Patienten" macht und später vom Amtsgericht ein Richter.
So ist das, wenn eine beteiligte Person nicht mehr selbst alle "Geschäfte" erledigen kann bzw. sie gesundheitlich und altersmäßig dazu in der Lage ist. Das bedeutet also, ich habe zu spät reagiert, denn der Zeitraum zwischen Antragstellung und Amtsrichteraerscheinen im häuslichen Gefilde belief sich auf 2 Jahre Wartezeit. Wenn im Zwischenraum etwas Lebensbedrohliches passiert wäre, hätte ich keinerlei Entscheidungsbefugnis hehabt.

Aber ! in weiser Voraussicht aller jungen und junggebliebenen Menschen rate ich zu einer Patientenverfügung, in der er schriftlich kund tut, wie mit ihm selbst im Falle einer lebensbedrohlichen Erkankung ( kann auch schwerer Unfall, Herzinfarkt usw.) zu verfahren sei. Das bedeutet auch, daß er an Geldinstituten bekannt gibt, wer außer ihm abhebungsberechtigt ist in solchen Fällen ( z.B. Vollmacht über den Tod hinaus ect). Bei Notaren und Rechtsanwälten liegen solche Lesebroschüren aus zur Information.
Besser ist immer die Vorsorge als das Nachsehen.
die_insel
 
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Ich habe seit Jahren meine Mutter gepflegt, bin vom Amtsgericht "besiegelte" Betreuerin gewesen. So konnte ich auch jetzt, den letzten Lebenstagen der Mutter genau entscheiden, was sie n i c h t wollte. Das ist ganz wichtig, Entscheidungen zu treffen, wenn man sie kurzfristig fällen muß. Und Jeder sollte für sich entsheiden, auf Patientenvollmachten usw. zu dokumentieren, wen er , wie er, womit er eine ihm nahestehende Person bevollmächtigt , seine Interessen im Krankheitsfall zu vertreten. die_insel
 
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p.s.:ich schieb das immer weit von mir.
 
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hallo Kirie,
es ist aber alles in Ordnung mit dir?!
beim letzten Kontakt warst du noch sehr munter !-;))
das Thema ist für mich diametral entgegengesetzt den Zielen dieses Portals und bei mir assoziiert mit Tod,Sterbehife und so was.
aber ich sitze an einer der Informationsquellen;was möchtest du denn wissen?;ich kann jemanden fragen.
besorgten(?) Gruss KF.

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