Beitrag aus Archiv
Merlin47
Anzahl Beiträge: 1616
Das hatte wegen Deiner Behauptung hervorgehoben, daß die Rechtskultur der Bundesrepublik von Frankreich und Großbritannien zwangsweise übernommen worden sei.
Ich sehe jetzt auch nicht so recht, warum es vernünftig sein soll die langjährige geschichtliche Entwicklung unseres Rechtssystem gerade mit den wenigen unrühmlichen Jahren der NS-Zeit in Relation zu stellen.
Ich frage mich auch, was am BGB militant sein soll, denn es regelt ja nur das Privatrecht. Du hast auch übersehen, daß das Kirchenrecht die internen Rechte von Glaubensgemeinschaften regelt.
Es geht da um den Aufbau und die Organisation der Religionsgemeinschaften und deren Verfassung. Die Liturgie, das Dienstrecht, Bauwesen, Verwaltung. Einfach zur Sicherheit nochmals nachschauen, ehe man in die Tasten greift.
Das Kirchenrecht war die logische Konsequenz von der Trennung von Staat und Kirche, also das, was Du ja selbst gerne sehen möchtest. Sicherlich ist es erlaubt marginal über unser Rechtsystem nachzudenken, aber es per se in Bausch und Bogen in Frage zu stellen, finde ich doch auch für überzogen.
Was für ein System sollte denn darauf folgen, das der Volksrepublik Chinas oder eines anderen Arbeiter- und Bauernstaates?
Merlin