Beiträge zum Thema: Rechtskultur und Götter ...

 
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signorina
signorina
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Hallo Merlin,

wie ist eigentlich das Rechtssystem in dem Gottesstaat "Iran" aufgebaut?

Muss man die Urteile dort eigentlich Gottesurteile nennen?

Gibt es dort auch die Möglichkeit, seine Aussage mit einem "Schwur" zu bekräftigen?

Und worin besteht der Hauptunterschied zu unserem System?

Signorina

PS: Nach der aktuellen Annäherung Chinas an Deutschland scheidet dieses Land für lefour doch eigentlich aus, oder?
 
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Merlin47
Merlin47
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Das hatte wegen Deiner Behauptung hervorgehoben, daß die Rechtskultur der Bundesrepublik von Frankreich und Großbritannien zwangsweise übernommen worden sei.

Ich sehe jetzt auch nicht so recht, warum es vernünftig sein soll die langjährige geschichtliche Entwicklung unseres Rechtssystem gerade mit den wenigen unrühmlichen Jahren der NS-Zeit in Relation zu stellen.

Ich frage mich auch, was am BGB militant sein soll, denn es regelt ja nur das Privatrecht. Du hast auch übersehen, daß das Kirchenrecht die internen Rechte von Glaubensgemeinschaften regelt.

Es geht da um den Aufbau und die Organisation der Religionsgemeinschaften und deren Verfassung. Die Liturgie, das Dienstrecht, Bauwesen, Verwaltung. Einfach zur Sicherheit nochmals nachschauen, ehe man in die Tasten greift.

Das Kirchenrecht war die logische Konsequenz von der Trennung von Staat und Kirche, also das, was Du ja selbst gerne sehen möchtest. Sicherlich ist es erlaubt marginal über unser Rechtsystem nachzudenken, aber es per se in Bausch und Bogen in Frage zu stellen, finde ich doch auch für überzogen.

Was für ein System sollte denn darauf folgen, das der Volksrepublik Chinas oder eines anderen Arbeiter- und Bauernstaates?

Merlin
 
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Merlin47
Merlin47
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Hallo Lefour,

Deine Aussage, daß das Strafrecht zwischen 33-45 auch funktioniert hat kann und will ich so nicht stehen lassen.

Die schon in der Weimarer Republik vorhandenen Gesetze aus der Kaiserzeit wurden durch das NS-Regime nahtlos übernommen und mit Gesetzen ihrer Ideologie ergänzt und abgeändert.

Ich denke, daß jetzt nicht alle Gesetze aufführen muß, die sich zum Beispiel mit der NS-Ideologie der Rassenhygiene beschäftigen.

Ich erinnere Dich daran, daß das Strafrecht in dieser Zeit dazu geführt hat, daß Millionen Menschen in den KZs und im Dunstkreis der Gestapo verschwunden sind.

Ich erinnere Dich auch an den Volksgerichtshofpräsidenten Freisler und seinen Gerichtsverhandlungen, die eine traurige Berühmtheit erlangt haben.

Nein, die Rechtssprechung jener Zeit ist kein Ruhmesblatt und dieses möchte ich auch ganz gewiß nicht mit meiner Seele zusammentackern.


Merlin
 
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Merlin47
Merlin47
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Hallo Lefour,

das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland geht auf das 1871 beschlossene Reichstrafgesetz zurück.

Auch die Gesetze zum BGB haben ihren Ursprung in der Kaiserzeit. Nach Kriegsende wurde das BGB 1946 wieder eingesetzt, wobei die Änderungen aus der NS-Zeit zurückgenommen wurden.

Wir haben diese Dinge also nicht aus Frankreich oder Großbritannien pflichtgemäß übernommen, sondern folgen unserer eigenen Rechtskultur.

Merlin

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