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signorina
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Hallo Gundulabella,
in manchen Gesetzen kommt der Begriff „Glauben“ bzw. „guter Glaube“ auch vor, z. B. im § 8 des deutschen Patentgesetzes.
Dies unterstellt der Partei eine begründete Annahme, die nicht durch besseres Wissen oder stark begründete Zweifel verworfen wird. So kann auf die Korrektheit einer Produktbeschreibung in gutem Glauben ausgegangen werden, da diese ja durch gesetzliche Anforderungen korrekt sein muss.
Ein anderes Beispiel stellt der gutgläubige Eigentumserwerb in § 932 des BGB dar. Nach dieser Rechtsnorm ist es prinzipiell möglich, dass eine Partei Eigentum an einer Sache erwerben kann, obwohl der Veräußerer gar nicht Eigentümer war. Eine der Voraussetzungen hierfür ist, dass der Erwerber aus gutem Grund geglaubt hat, dass dem Veräußerer die Sache gehört hat.
Der "Glaube" ist also stärker vertreten als manchen lieb ist und kann auch noch Vorteile bringen, wenn man es "glaubhaft" darstellt.
Signorina