Hallo!
Das Thema "Frührente" auf einer Plattform für online-Dating verwundert schon. Und noch mehr die Auskunft zu Rentenfragen vom September 2020. Wer gute Informationen sucht, liest besser auf deutsche-rentenversicherung.de nach oder wendet sich telefonisch an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle/die Service-Center der Deutschen Rentenversicherung bzw. schriftlich an seinen Rentenversicherungsträger. Dort gibt es kostenlos fachkundige Auskunft - jedenfalls deutlich besser als hier! (Bitte immer die Versicherungsnummer mit angeben!)
Zum aktuellen Stand der Rechtslage: Seit "Ewigkeiten" gibt es nur noch Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Manchmal wird im Rahmen des Übergangsrechts auch Erwerbsminderungsrente "bei Berufsunfähigkeit" bewilligt. Um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, braucht man keinen Grad der Behinderung. Der ist nur nötig, wenn man vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen möchte.
Vorgezogene Altersrenten gab es früher mal für Frauen und für Arbeitslose; die wurden schon lange abgeschafft. Jetzt gibt es noch die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte.
Wer aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht mehr arbeiten kann, beantragt Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rentenversicherung prüft dann medizinische Unterlagen, fordert evtl. ärztliche Befundberichte oder fachärztliche Gutachen an, schickt manchmal auch die Antragsteller*innen vorher in eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme und lässt die in der Rentenversicherung beschäftigten Ärzte anhand dieser Unterlagen entscheiden, ob jemand wirklich nicht mehr arbeiten kann.
Bei einer beruflichen Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von 6 Stunden und mehr gibt es keine Rente, selbst wenn man im bisherigen Beruf nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann.
Bei einer beruflichen Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von mindestens 3 bis unter 6 Stunden gibt es eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese Rentenart geht davon aus, dass die andere Hälfte des Einkommens noch mit einer Teilzeitarbeit erzielt wird.
Bei einer beruflichen Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von unter 3 Stunden täglich (jeweils an 5 Tagen wöchentlich) gibt es Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Das ist eine grobe Darstellung, bei der manche Details bzw. Besonderheiten fehlen (z. B. die "Rentenabschläge, die in der Fachsprache "verminderter Zugangsfaktor" heißen oder die Bergmannsrente). Die kostenlose Beratung im Einzelfall ist Aufgabe des Rentenversicherungsträgers, der das Rentenkonto führt. Kostenpflichtig ist die Beratung bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD, Rentenberater*innen oder Fachanwält*innen für Sozialrecht.
VG Regine 66