Beiträge zum Thema: Früher in Rente gehen?

 
15.08.2021 23:15
Regine66
Regine66
Anzahl Beiträge: 14
Hallo!

Das Thema "Frührente" auf einer Plattform für online-Dating verwundert schon. Und noch mehr die Auskunft zu Rentenfragen vom September 2020. Wer gute Informationen sucht, liest besser auf deutsche-rentenversicherung.de nach oder wendet sich telefonisch an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle/die Service-Center der Deutschen Rentenversicherung bzw. schriftlich an seinen Rentenversicherungsträger. Dort gibt es kostenlos fachkundige Auskunft - jedenfalls deutlich besser als hier! (Bitte immer die Versicherungsnummer mit angeben!)

Zum aktuellen Stand der Rechtslage: Seit "Ewigkeiten" gibt es nur noch Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Manchmal wird im Rahmen des Übergangsrechts auch Erwerbsminderungsrente "bei Berufsunfähigkeit" bewilligt. Um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, braucht man keinen Grad der Behinderung. Der ist nur nötig, wenn man vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen möchte.

Vorgezogene Altersrenten gab es früher mal für Frauen und für Arbeitslose; die wurden schon lange abgeschafft. Jetzt gibt es noch die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte.

Wer aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht mehr arbeiten kann, beantragt Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rentenversicherung prüft dann medizinische Unterlagen, fordert evtl. ärztliche Befundberichte oder fachärztliche Gutachen an, schickt manchmal auch die Antragsteller*innen vorher in eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme und lässt die in der Rentenversicherung beschäftigten Ärzte anhand dieser Unterlagen entscheiden, ob jemand wirklich nicht mehr arbeiten kann.

Bei einer beruflichen Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von 6 Stunden und mehr gibt es keine Rente, selbst wenn man im bisherigen Beruf nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann.

Bei einer beruflichen Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von mindestens 3 bis unter 6 Stunden gibt es eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese Rentenart geht davon aus, dass die andere Hälfte des Einkommens noch mit einer Teilzeitarbeit erzielt wird.

Bei einer beruflichen Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes von unter 3 Stunden täglich (jeweils an 5 Tagen wöchentlich) gibt es Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Das ist eine grobe Darstellung, bei der manche Details bzw. Besonderheiten fehlen (z. B. die "Rentenabschläge, die in der Fachsprache "verminderter Zugangsfaktor" heißen oder die Bergmannsrente). Die kostenlose Beratung im Einzelfall ist Aufgabe des Rentenversicherungsträgers, der das Rentenkonto führt. Kostenpflichtig ist die Beratung bei den Sozialverbänden VdK oder SoVD, Rentenberater*innen oder Fachanwält*innen für Sozialrecht.

VG Regine 66

 
12.09.2020 16:41
Erdbeere04
Erdbeere04
Anzahl Beiträge: 4
Wenn der TE spätestens mit 60 in Rente gehen möchte, kommt wohl nur die Frührente in Frage. (Das trifft übrigens auf viele Handwerker zu). Da unterscheidet man in Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente. Um überhaupt Frührente zu bekommen, muß man mind. 50% GdB haben. Diesen Grad legt meist der MDK fest (früher Vertrauensarzt). Also mein Tip: Erst mal zum Hausarzt deinen Wunsch vortragen und dann weitersehen, was sich machenläßt.  
 
02.05.2017 10:57
PeterEisen
PeterEisen
Anzahl Beiträge: 12
Dann bist du Jahrgang 62? Du müsstest doch dann laut dieser Tabelle sowieso nur bis 64 + 8 Monate arbeiten, oder? Ob sich das wirklich rechnet, wenn du früher in Rente gehst, müsstest du mal durchrechnen. Abschlagsfrei kommst du vorher natürlich nicht raus.

es gibt aber anscheinend ein "Schlupfloch"... Alterssrente wird ohne Abzüge für langjährig Versicherte ausgezahlt. Dafür musst du mindestens 45 Jahre anerkannte Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. (Vor 53 geborene können auch so abschlagsfrei in den Ruhestand gehen)

Nicht zum Zeitraum gerechnet werden dabei Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Zeiten mit Bezug von Krankengeld, Kindererziehungszeiten. Das musst du bedenken.
Aber ich kenne deine genaue Geschichte ja leider nicht, da musst du noch mal mit dem zuständigen Amt sprechen.

Möglich ist es natürlich. Ansonsten könntest du die letzten Jahre natürlich auch versuchen, in die Verwaltung oder so zu gehen.Viel Glück!
 
27.04.2017 10:49
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 9
Hallo ihr Lieben,

da mir mein Rücken mittlerweile ganz schön zu schaffen macht und der Arzt meinte ich solle mit Arbeiten aufhören, überlege ich nun wirklich eher in Rente zu gehen. Ich arbeite als Heizungs- und Klimainstallateur. Mit wie viel Abzügen müsste man da rechnen? Ich bin nun 55 und wollte sowieso nicht länger als 60, 61...
Ganz kaputt muss man sich ja nun auch nicht mehr machen.

LG

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