Beiträge zum Thema: Protokoll beim Rumfahren

 
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Ehemaliges Mitglied
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Wir streiten uns beim Thema " Rumfahren".

Wenn man mit dem Auto eine Straße des öftrern hoch und runter fährt - z. B. hier in Düsseldorf die Kö rauf und runter, also da so rumkurvt - gibt es dann einen Paragraphen
( und dann welchen bitte ) der es ermöglicht dafür eine Verwarnung oder Anzeige zu bekommen ?????????????ß
 
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danke Silberstaub,
für die Information, aber das ist für mich Vergangenheit. Heute muss ich nicht mehr hin und nur um "rumzufahren", ist mir der Weg dann doch zu weit.

Ansonsten, die Kö hat schon was. An einem sonnigen Tag draußen sitzen und einen Kaffee oder einen Prosecco(keinen Metternich) trinken, vielleicht ein bisschen ablästern über alles, was da so kreucht und fleucht...
Man darf sich als Frau auch mal was gönnen...

emirena
 
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Ehemaliges Mitglied
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ich kenne die Kö etwas, aber nicht so gut, daß ich solche Rum(Jamaika?)-Fahrereien beobachtet hätte.
Aber auf der Suche nach einem Parkplatz (ich hatte einen wihtigen Termin direkt an der Kö) blieb mir auf die Schnelle kaum eine andere Möglichkeit, als rufzufahren. Schließlich hat es dann noch geklappt mit dem Parken. Ein Knöllchen habe ich nicht bekommen.

Silberstaub, zu Deinem Einwand und der Alternative Kreisverkehr:

Es soll ja Menschen geben, die wollen sehen und gesehen werden, wollen die Luxuskarosse und Luxusweibchen (oder auch Callboys) vorführen.
Ich könnte mir vorstellen, dass dafür die Kö wirklich besser geeignet wäre.

emirena
 
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Ehemaliges Mitglied
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Freie Fahrt für freie Bürger!!!!

so einen " Freifahrtschein " sollte es für alle geben,...

die Sport und Spiel auf die Strasse verlegen und....

sich so die Langeweile vertreiben.....
 
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Ehemaliges Mitglied
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Hallo Ego,

es gibt tatsächlich dafür einen Paragraphen; jedoch ohne Verwarnung und Anzeige.

Es ist der Paragraph 20 ( früher 51 ). Da kann Dir nix passieren!!!!

Paragraph 20 ( Text ):

" Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung,
wegen einer tiefgreifenden Störung oder wegen Schwachsinns unfähig ist, Einsichten zu zeigen,
ist nicht zu belangen".-)))

LG Cardia
 
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Hochheider
Hochheider
Anzahl Beiträge: 139
Grüße Dich,
ich kenne die "Kö" gut,
während der Hauptverkehrzeit kommt man nur schwer
vorwärts.
Da fällt das "Rumfahren kaum auf.Ob es dafür ein Protokoll
geben kann,weiß ich allerdings nicht.
In Duisburg gab es mal so vor 40 Jahren einen
speziellen Fall.
Es war ein Kreis an der Grünstraße und in der Nähe fühlten sich die Anwohner durch Autos gestört,deren Fahrer
dort "Bordsteinschwalben" suchten.
Man durfte dann nur noch bis zu 6 mal den Kreis umfahren ,beim 7. mal
war ein Protokoll fällig.
Wir waren jung und wollten spaß haben ,sahen die Polizisten
und fuhren jeden Tag eine zeitlang 6 mal um diesen Kreis.
Ja,die Jugendzeit war schön.
Viele Grüße HH
 
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Orlanda
Orlanda
Anzahl Beiträge: 3598
... Vermutlich, wenn man das RUM-fahren wörtlich genommen hat....

Lese gerade einen Krimi aus der Karibik - da gibt's jede Menge Rum...

Orlanda

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