Hallo Emirena,
Deine Erklärungen und Empfindungen zu dem zitierten Grübel-Nachsatz kann ich gut nachvollziehen.
Der Begriff "Grübeln" wird in der allgemeinen Auslegung (Interpretation), die überall nachzulesen ist, generell als negativ dargestellt.
Aber ausschlaggebend ist das nicht, wenn ich, wie Du erwähnst, jemanden ärgern will.
Schließe ich z.B. die Mitteilung an jemanden mit: "Du bist ein besonders guter Mensch", habe ihm vorher aber zu verstehen gegeben, dass ich das negativ meine, dann ist diese Äußerung an sich harmlos, im Innenverhältnis aber brisant und provokativ.
Da hilft dann wahrscheinlich nur noch, dass man dann, wenn im aktuellen Fall und Kontex zu erkennen ist, dass diese Schlussbemerkung persönlich gemeint ist, es dann auch direkt anzusprechen.
Dass Interpretationen auch dann angewandt werden, wenn es gar nicht zulässig ist zeigt unsere Rechtsprechung. Ein Richter darf lt. Grundgesetz kein Gesetz selbst interpretieren. Ist es unklar, muss er eigentlich die höhere Instanz anrufen. Die Praxis sieht aber anders aus.
E.
PS: An anderer Stelle habe ich den Begriff "Grübelfee" kreiert. Ist das jetzt negativ? Wenn ja, nehme ich ihn mit dem Ausdruck des größten Bedauerns zurück.