Beiträge zum Thema: Was darf zitiert werden?

 
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Aus gegebenen Anlass möchte ich diesen Punkt zur weiteren Klärung ansprechen. In Deutschland ist das Urheberrecht gesetzlich geregelt.

Deutsches Urheberrecht für Zitate (§ 51 UrhG)

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.


Weiter wird unterschieden zwischen Großzitat (§ 51 Nr. 1 UrhG)

und Kleinzitat (§ 51 Nr. 2 UrhG).

Ein Großzitat ist nur in einem wissenschaftlichen Werk zulässig und muss ebenfalls aus einem wissenschaftlichen Werk stammen.

Ein Kleinzitat ist zulässig, wenn einzelne Stellen eines fremden Werkes in ein eigenes Werk übernommen werden.

Die übernommenen „Zitate“ müssen natürlich auf den ursprünglichen Verfasser verweisen.

Vom Urheberrecht ausgenommen sind

- gemeinfreie Werke, also Texte, Bilder, Musik, deren Schöpfer bereits 70 Jahre tot ist. Dann ist der Urheberrechtsschutz abgelaufen.

-amtliche Werke wie Gesetze, Verordnungen, Urteile und Erlasse

- wissenschaftliche oder historische Daten, Fakten und Erkenntnisse (mit Einschränkungen)

E.
 
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Nachtrag:

Ich grüble noch darüber, ob diese evtl. nicht genehmigte Kopie von Frank Guelden nicht vom MOD gelöscht werden müsste? (Vorsichtshalber)

Erinnerung
 
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@ kirie,

".....trotzdem lese ich gerne Gedicht zitate,natürlich nur , wenn sie mit Urheber unterzeichnt sind! Ansonsten lese ich sie nicht!,-))....."


Wie ist das technisch möglich? Wenn Du erst nach dem Lesen die Angabe über den Verfasser siehst?

Und was macht man, wenn man feststellt, dass der Urheber / Verfasser zwar angegeben ist aber in der veröffentlichen Seite desselben steht, dass die Genehmigung des Kopierens auf eine andere Internetseite nur mit "Genehmigung des Autors" gestattet ist?

(so nachzulesen bei e-Seite.de, bezogen auf das unter "Lyrik" eingestellte Gedicht > Netze < von Frank Guelden.

Gelesenes kann man doch nicht wieder aus dem Kopf entfernen, oder?

Erinnerung
 
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@ Merope,

Du solltest vielleicht mal in Erwägung ziehen, dass mancher hier bei der Themeneröffnung überwiegend im Sinn hat, über ein Thema zu diskutieren.

Als besseren Stil würde ich es auch empfinden, wenn im evtl. "Graubereich" ein "zartert" Hinweis erfolgen würde, dass das ein oder andere evtl. nicht eindeutig ist.

So habe ich ja bei der "Steuerehrlichkeit" darauf hingewiesen, dass eine Nichtbeachtung, ob im Kleinen oder Großen, gegen Gesetze verstößt. Mit entsprechenden Folgen.
Jeder, der die Steuerehrlichkeit bisher nicht so eng gesehen hat, kann es zukünftig mehr befolgen oder einfach weiter machen.

E.


PS: Da ich hier nicht im Sinn habe, über irgendwelche Themen "berufliche Vorteile" zu erzielen, macht es auch keinen Sinn, "fremde Gedanken als eigene" auszugeben bzw. dies als Ziel in den Vordergrund zu stellen.
 
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Hallo Erinnerung,

auch wenn man sich vielleicht noch im Rahmen des Legalen befindet - ich finde es einfach keinen guten Stil, wenn man fremde Gedanken als eigene ausgibt.

Guten Tag
Merope
 
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Oh, „kirie §-)“,

bedeutet dieser Zusatz „§-)“ , dass Du Dich der Juristerei gewidmet hast? Evtl. sogar einen Schnell-Kurs absolviert hast?

Dann würdest Du uns sicherlich sagen, dass für banale, alltägliche Dinge keine schutzwürdige „Schöpfungshöhe“ gilt.

Weiter würdest Du uns sagen, dass bei unterschiedlicher Auffassung nur ein Gericht absolute Klarheit schaffen könnte. Du würdest auch vermerken, dass dies, im Gegensatz zur Steuerhinterziehung, vor einem Zivilgericht stattfinden würde.

Und schlussendlich würdest Du darauf hinweisen, dass jede Partei das Recht hat, seine Argumente ungekürzt vorzubringen und bis dahin für jeden die „Unschuldsvermutung“ gilt und eine „Vorverurteilung“ manchmal doch auf den „Vorverurteiler“ zurück fallen kann.

Also, ich fände es toll, wenn wir jetzt bei Dir eine juristische Ansprechstelle hätten.

E.
 
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Zum Urheberrechtsschutz ist noch zu vermerken, dass nicht jede geschriebene Zeile bzw. jeder Artikel geschützt ist. Das gilt auch, wenn der Verfasser noch lebt.

Es gibt in Deutschland nämlich noch den Begriff der „Schöpfungshöhe“. Damit soll verhindert werden, dass banale, alltägliche und vorbekannte Gestaltungen ohne besondere Aussagekraft einen überzogenen Schutz in Anspruch nehmen können.

Insofern liegt also kein „geistiger Diebstahl“ vor, wenn ein solch alltäglicher Artikel eines lebenden Verfassers als Basis für seine eigenen „Werke“ dient.

Dass der MOD mein damaliges Thema vorsorglich gelöscht hat, weil ein Rest Unsicherheit bestand, ob es 100 % nach dem Urheberrecht übereinstimmt, sehe ich als freiwillige Fürsorgepflicht gegenüber den Usern an.

Nach den AGB`s von LF50 haftet jeder selbst mit seinen Beiträgen.

Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand auch noch nicht dieser jetzige Wissensstand mit der „Schöpfungshöhe“.

E.
 
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Hallo Leseratte,
es war nicht "scharf" gemeint.
Ich hatte den Eindruck, daß Du es übergenau nehmen möchtest.

Dies hier hat ja mit wissenschaftlichen Arbeiten wenig zu tun und deswegen fände ich ein bisschen Lockerheit angenehm.

Wenn ich Deine Worte falsch ausgelegt habe, tut es mir Leid!

emirena
 
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Da Cicero schon etwas länger als 70 Jahre verstorben ist, können seine Sprüche eigentlich auch ohne Bezug zitiert werden.

So wie man auch sagen kann, "Bauernregel", "Volksweisheit" usw. kann man sagen "aus dem alten Rom".

Das hätte den Vorteil, dass das Zitat gleichzeitig als "Wer weiß es - Frage" eingestellt werden kann.

E.
 
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ei Leseratte,
wie meinst'n das?
Soll auch noch die genaue Uhrzeit genannt werden?
Okay, ich beziehe mich auf Deine Aussage vom 11.6.12, 10.18 Uhr, Forum Lebensfreude50.

Blöd, daß es bei den Alten Römern noch keine Computer gab, wo alles genau erfaßt und aufgezeichnet werden konnte.

Ich denke, ob ein Zitat etwas nützt oder nicht, ist sowieso weitestgehend von den beteiligten Personen
(Zitierender und Lesender) abhängig.

emirena
weitere Angaben zur Person nur auf Antrag in handverlesenen Fällen
 
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Orlanda
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Merope, Du wirst noch zur Miss Marple des LF-Forums! Zusätzlich zum Spürsinn hast ja auch noch Deine Sterne!

Ja, wenn die Spürnasen einmal eine Fährte aufgenommen haben, dann sollten die Hasen schauen, dass sie vom Feld kommen!

Orlanda
(highly amused)
 
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Ja - und bei weiterer Recherche habe ich noch mehr solche Kuckuckseier von der gleichen Person gefunden. Ich werde in Zukunft zunächst mal recherchieren, bevor ich zu solchen Themen Stellung nehme.

Und der Herr Moderator sollte das gleiche tun.

Schönen Tag noch
Merope
 
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Derjenige oder diejenige, die einen ganzen auf fremden Mist gewachsenen Artikel als eigene Gedanken hier eingestellt hat - was aber vom Mod gleich gelöscht wurde (Gott sei Dank, sonst könnte er ja auch belangt werden...) wird schon wissen, wer oder was gemeint ist.

Und dieser Sachverhalt ist und bleibt nun mal geistiger Diebstahl. Punktum.
 
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Na, wenn man so schön weiß, dass zu einem Zitat unbedingt die Nennung des Verfassers gehört, es sei denn, er starb bereits vor 70 Jahren, dann sollte und muss man sich auch daran halten.

Tut man es nicht, so kann das rechtliche Konsequenzen haben.
Es gibt sogar Firmen, die gezielt nach solchen Verstößen suchen - und die Geldbußen sind dann nicht gering.

Bei einem Forum kommt noch dazu, dass man evtl. den Betreiber haftbar macht.

Außerdem gebietet es m. E. der Anstand, sich nicht mit fremden (schlauen) Federn zu schmücken.

Merope
 
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Nackt? auf Deinem Foto siehst Du aus, als wärst Du sauber und ordentlich gekleidet!

Ich glaube nicht, daß das grundsätzlich mit Nachweisen für schuldhaftes Handeln in diesem Rahmen hier so einfach ist.

Schließlich ist fast ALLES irgendwann von irgendwem schon mal gedacht oder gesagt worden.

Vorsätzliches Handeln ist bei Laien schwer nachweisbar, es sei denn, man kann eine gewisse Sachkenntnis aufgrund von Ausbildung oder Beruf voraussetzen. Beispiel: Literaturwissenschaftlern kann man leichter unterstellen, daß sie wissen, wo bestimmte Aussagen herstammen.

Am besten ist es wahrscheinlich, überwiegend selbst zu denken, dann ist man einigermaßen gut gewappnet.

emirena
 
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Kirie, damit hat Erinnerung schon Recht.
Es müssen nicht unbedingt die Erben selbst sein, die solchen "Vergehen" nachspüren.

In meinem früheren Beruf haben sich da viele Trittbrett-Fahrer eine goldene Nase verdient, indem sie in Medien solche Vergehen aufgespürt und die Schuldigen abgemahnt haben. DA steckten sogar die Richter mit drin, die ebenfalls davon profitiert haben.

Man kann ja nie wissen, auf welche Spitzfindigkeiten jemand kommen kann, der bereits mitten unter uns ist.

Vorsicht kann grundsätzlich nicht schaden, aber bleib locker. Auch hier müsste erstmal nachgewiesen werden, daß man schuldhaft gegen etwas verstoßen hat.
Sooo einfach ist das auch nciht!

emirena
 
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Wie Du Dir sicher denken kannst, ERinnerung, war es natürlich nicht meine Absicht, im Fall, daß man den Urheber nciht kennt, irgendeinen "alten Römer" zu benennen in der Hoffnung, daß es keiner merkt.

Also ich für mich mache mir da keine allzu großen Sorgen, weil ich eh sehr wählerisch bei Zitaten bin.

emirena
 
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Nein Kirie,

ich sage es bestimmt nicht weiter. Ich finde die Sprüche von Kästner, Valentin und Einstein auch immer sehr gut.

Aber ich werde sie nicht mehr zitieren. Warum: Es kann eine teure Abmahnung durch die Erben ins Haus flattern.

E.


PS: Ist ein "Link" auf eine "Zitatesammlung" eigentlich erlaubt?

Aber durch eine ständige "Linkerei" käme ja gar keine Diskussion mehr zustande.
 
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Ja Emirena,

z.B. auf "Cicero" als Quelle hinzuweisen, finde ich auch immer gut.

Wenn ein Verfasser "unbekannt" ist, kann es trotzdem Schwierigkeiten machen, wenn mir jemand nachweist, dass es leicht (oder auch schwer) herauszufinden gewesen wäre.

Bei alten Volksweisheiten dürfte es aber auch keine Probleme geben.

E.
 
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interessant, das mit den 70 Jahren.
Ich persönlich finde es trotzdem nett und wissenswert, wenn auch noch nach 70 Jahren - soweit bekannt - auf den Verfasser hingewiesen wird.

Anderseits denke ich aber, daß man das hier einigermaßen großzügig händeln kann und auch sollte.
Oft kenn man einen Spruch und weiß gar nciht, von wem er stammt.

emirena

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