Anmerkung zur Kündigung per Mail:
damit wäre ich vorsichtig, viele Unternehmen bestehen bei Kündigung auf eine "Unterschrift", die virtuelle wird oft nicht anerkannt, bei Gericht (falls es so weit kommen sollte) vermutlich auch nicht.
Ich würde per Fax die Kündigung übermitteln und darauf hinweisen, dass die schriftliche (Einschreiben/Rückschein) folgt. Ausserdem würde ich darauf hinweisen, dass ich die Angelegenheit den Verbraucherzentralen u. ggf. der Rechtsschutzversicherung vorlegen würde, wenn keine Einigung erzielt werden könnte.
emirena