Beiträge zum Thema: . . . wenn es sein muß - . . . . auch das letzte Hemd !

 
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Sprotte1946
Sprotte1946
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@ E. ;
Wäre dann nicht ggf. die örtliche Gemeinde, Landratsamt, Stadtverwaltung auch eine Möglichkeit sich schlau zu machen?

Als es um den Unterhalt meines Sohnes ging, hat mir z. B. das Jugendamt geholfen und auch bestens beraten.
Herzliche Grüsse.
Sprotte1946
 
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Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
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Zur Frage, wann Eltern einen Anspruch auf "Pflegeunterhalt" verwirkt haben, gibt es aktuell ein neues Urteil vom OLG Oldenburg:

„Der Anspruch auf Elternunterhalt ist verwirkt, wenn der Bedürftige (Eltern) durch unwürdiges Verhalten das Familienband zerrissen hat.“

Entscheidung des OLG Oldenburg (Urt. v. 25.10.2012 – 14 UF 80/12).

Der besondere Clou an dieser Entscheidung: Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich nicht allein aus der Biologie. Vielmehr versteht das Gericht die Familie als Solidarverband gegenseitiger Verantwortung.

Kündigen die Eltern diesen Solidarverband einseitig auf, gibt es im Zweifelsfall auch keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern.

Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an.

@ Sprotte,

der Elternunterhalt ist Angelegenheit des Familienrechtes. Auf dem Gebiet berät weder die Verbraucherberatung noch ein Notar. Da muss man sich schon an einen Fachanwalt wenden.

Da viele Anwälte inzwischen auch unabhängig vom Streitwert auf Honorarbasis arbeiten, ist es wirklich sicherer und günstiger, sich zunächst in seiner Angelegenheit von einem Fachanwalt beraten zu lassen.

Man muss ihm ja auch nicht sofort ein Mandat geben.

E.
 
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Orlanda
Orlanda
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Vermutlich hat man keine Chance, es sei denn, man ist arbeits- und mittellos.

Man kann für die ungeliebten Eltern auch ein Pilzsüppchen kochen oder auch Tee mit speziellen Ingredienzien...

Angeblich sterben viele Alte keinen natürlichen Tod, es schaut halt keiner richtig nach. Die Ärzte stellen schnell einen Schein auf Herztod oder Kreislaufschwäche aus - das hörte ich aus dem Mund eines Mannes, der es wissen dürfte...

Orlanda
 
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Nice-Live
Nice-Live
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Hm? Verbraucherberatungen? Wo findet man sowas ? Wohin kann sich ein Mensch wenden ?

Beispiel 2:
Ich habe schon vor vielen Jahren eine Frau kennengelernt, die ihr ganzes Leben lang der Liebe ihrer Eltern förmlich hinterhergelaufen ist - Sie wurde aber ihr nie von ihnen akzeptiert, nie in das Vertrauen der Eltern integriert.
Die Eltern haben sie sprichwörtlich in allen Dingen "außen" vor gelassen - Heute sind diese Eltern (ich glaube Anfang 80) . . . und bis zum heutigen Zeitpunkt wurde diese Tochter nicht akzeptiert. Die Tochter (Einzelkind) hat sich mit ihnen schon vor scheinbar einigen Jahren mit ihnen in Verbindung gesetzt und gefragt, was sie denn tun könne, um diesen Eltern ein altersgerechtes Wohnen/Leben möglich zu machen.
Die Antwort war scheints: Die Frage wäre ja wohl das Allerletzte: Noch können sie noch für sich selbst sorgen !
Sie, die Tochter solle doch mal was von ihrem Geld beisteuern! Soll das eine Tochter/oder Sohn ? . . aus vielleicht moralischen Gründen?
Also, die Frage ist: Welche Möglichkeiten hätte die Tochter /oder auch Sohn diesen Eltern, die ihr ganzes Leben lang nicht "für sie" da waren - ihren Verpflichtungen zu entgehen, falls tatsächlich - Not am Mann - werden müßte, wie z.B. Pflegeheim ?
N.L.
 
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Orlanda
Orlanda
Anzahl Beiträge: 3598
Meine Eltern machen mir da keine Sorgen mehr - sie sind schon gestorben. Bei meiner Mutter hätte ich aber ein Problem gehabt, sie im Alter zu unterstützen!

Orlanda
 
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Sprotte1946
Sprotte1946
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Ich glaube ein Notar wäre nach der Gebührenordnung günstiger. Wobei Verbraucherberatungen unter Umständen auch sehr gute und wahrhaftige Auskünfte erteilen.
MfG
Sprotte1946
 
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Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
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" Fragen Sie doch einen Anwalt Ihres Vertrauens!"

Hier wird nämlich allzuviel Unsinn verzapft und...
das letzte Hemd hat keine Taschen!



Cardia
 
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Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 2271
Um evtl. Missverständnissen vorzubeugen:

Der "Selbstbehalt" ist der Betrag, der Dir von Deinem Nettoeinkommen (wird anders ermittelt als beim Finanzamt) verbleibt.

Ist Dein Einkommen höher (egal ob echt oder fiktiv), musst Du den über 1.600 € hinausgehenden Betrag zur Hälfte beisteuern.

E.
 
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Nice-Live
Nice-Live
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Hallo Daisy59, ich habe den Artikel nicht wirklich spontan geschrieben. Ich bekomme von da und dort Geschichten zu hören, die mir die Haare zu Berge stehen lassen.

Deinen Beitrag finde ich ganz interessant - Das ist mir Neuland und ich wußte nicht, dass es das Sozialamt ist, das seinen Geldforderungen nachkommt.

Ich habe 2 konkrete Fälle aus entfernterer Bekanntschaft
1. Beispiel
Eltern arbeiten und ersparen sich ihr Leben lang und kommen so zu Eigentum. Sie haben alles daran gesetzt, dass es ihnen im Alter gut geht. Leider hat sich das Ehepaar scheiden lassen.
Es gibt allerdings einen Sohn, der sein Leben möglichst ohne Anstrengung und ohne arbeiten verbringen will - Sozusagen will er mehr Lebensqualität. Er ist allerdings schon 35 Jahre und hat ewig lang studiert und noch nie viel Geld verdient. Auch jetzt hat er keine Arbeit.
Der Vater hat ihm sozusagen einen Teil von einem Erbe vermacht und so kommt dieser junge Mann immer recht gut durchs Leben. Von der Hand in den Mund.

Die Frage, die sich mir stellt ist: Ab wann kann man erwarten, dass sie ein Kind (Mann) alleine durchs Leben schlagen lassen, ohne dass die Eltern immer für ihn sorgen müssen ?
N.L.
 
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Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 2271
Hallo Daisy,

also das mit den 100.000,-- € Brutto-Jahreseinkommen stimmt nicht. Wahrscheinlich verwechselst Du das mit dem Vermögen, welches evtl. als eigene Altersvorsorge unberücksichtigt bleibt, wenn Du noch keine Rente beziehst und kein Haus besitzt.

Generell erhält eine alleinstehende Person einen monatlichen Selbstbehalt von aktuell 1600 € netto.

Darin sind 450 € monatl. Miete enthalten. Hast Du ein Haus, wird Dir noch ein fiktiver Wohnvorteil zugerechnet. D.h., Du musst mehr bezahlen.

Beziehst Du Rente, wird Dein Vermögen auf Deine statistische Lebenszeit verteilt (ca. 15-20 Jahre) und Dir zusätzlich als Einkommen angerechnet.

Die Sozialämter finden viele Wege, um an die Gelder der Kinder zu kommen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze und Regeln.

Um an Pflegestufen zu kommen, musst Du fast schon den Med. Dienst bestechen. Und die Alters- bzw. Pflegeheime sind auch nicht daran interessiert, da sie dann ja mehr Personal einstellen müssten. Ihr Geld bekommen sie auch bei Pflegestufe 0. Entweder von den Kindern oder vom Sozialamt.

E.
 
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Daisy59
Daisy59
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Hallo N.L.,
du hast deinen Artikel, glaube ich, recht spontan geschrieben. Ich greife mal den Punkt "Kinder müssen für ihre Eltern sorgen" auf: das Sozialamt geht nur an die Kinder, wenn ein Elterneil z.B. zum Pflegefall wird, wenn das Brutto-Jahreseinkommen der Kinder über 100.000 Euro liegt. So steht es zumindest im Antrag auf Sozialhilfe, den man im Internet findet. Ein Heimplatz mit Pflegetufe 2 kostet etwa 3.300 Euro. Von der Pflegekasse erhält man 1.279 Euro in diesem Fall, also trägt man den Rest selbst. Ob man da Sozialhilfe bekommt, weiß ich nicht.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich jetzt "Thema verfehlt" bekomme, weil du etwas anderes gemeint hattest.

Daisy

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