Beiträge zum Thema: Versorgungsausgleich

 
05.12.2016 17:58
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 9
noch konkretr:

Der Versorgungsausgleich nach Festlegung des Familiengerichts fließt nur, wenn 2 Bedingungen erfüllt sind:

1. die Scheidung muss rechtswirksam sein.

2. die beziehende Person muss selbst im Ruhestand sein, also in Rente oder Pension.

Vorher geht nichts.

Deshalb finde ich es durch den Staat nicht fair, wenn der Versorgungsausgleich abgezogen wird und die beziehende Person ihn noch nicht bekommt, weil die Bedingung mit dem Ruhestand nicht gegeben ist.

Aber dazu hat ja der BGH schon entschieden, so dass sich hier wohl nichts ändert, denn die Politik wäre die einzige, die es könnte. Wenn sie es denn wollte, hätte es kein Gerichts-, sondern ein Gesetzugebungsverfahren gegeben...
 
08.11.2016 08:30
kuckuck10
kuckuck10
Anzahl Beiträge: 1
Hessenbubi schrieb:
Hallo Happy !

Antwort auf deine Frage Versorgungsausgleich:

Bei getrennt lebenden gibt`s "KEINEN" Versorgungsausgleich !

Versorgungsausgleich gibt es erst ab dem Tag wenn einer der beiden die Scheidung einreicht !

Sprich ab Eingangsdatum des Scheidungsantrages beim Gericht !
Ich sehe das anders.
Versorgungsausgleich gibt es erst ab dem Datum, an dem die Scheidung rechtswirksam ist.
 
06.11.2016 18:41
happywomen
happywomen
Anzahl Beiträge: 2
Dankeschön für die Antwort
 
03.11.2016 13:14
Hessenbubi
Hessenbubi
Anzahl Beiträge: 2
Hallo Happy !

Antwort auf deine Frage Versorgungsausgleich:

Bei getrennt lebenden gibt`s "KEINEN" Versorgungsausgleich !

Versorgungsausgleich gibt es erst ab dem Tag wenn einer der beiden die Scheidung einreicht !

Sprich ab Eingangsdatum des Scheidungsantrages beim Gericht !
 
02.11.2016 11:02
happywomen
happywomen
Anzahl Beiträge: 2
Ich lebe schon 6 Jahre getrennt und werde in 5 Jahren in Rente gehen . Meine Frage : bekomme ich nur bei einer Scheidung einen Versorgungsausgleich oder gilt das auch für ,,getrennt lebende,,???

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