Beiträge zum Thema: Steuerehrlichkeit!

 
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Orlanda
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@Erinnerung: "... Wenn es also stimmt, dass bisher gerade Besserverdiener dazu neigen, die Dienste von Schwarzarbeitern in Anspruch zu nehmen, ist diese Regelung ein gutes Mittel, zu mehr Steuerehrlichkeit anzuregen..."

Und ob das stimmt! Ich kannte einen mehrfachen Millionär (er ist mittlerweile mit 98 Jahren verstorben), der beschäftigte NUR Schwarzarbeiter! Das Risiko ist halt immer, dass man als Schwarzarbeiter nicht versichert ist, wenn einmal etwas passieren sollte und umgekehrt man als Auftraggeber auch keine Ansprüche hat, wenn die ARbeit (später) Mängel aufweist.

Ich halte mich gerne an die im Internet angebotenen Handwerker. Fand hier in Landshut jemanden (Einheimischer), der kostengünstig und perfekt arbeitet!
Von der Entsorgung eines alten Kühlschranks bis zum Umzug oder zur Entrümpelung oder Gartenpflege. Alles in einer Hand und alles auf Rechnung! Ein sehr sympathischer junger Mann, voll Elan und Tatkraft!

Das gibt es auch und ich wünsche dem Mann wirklich viel Erfolg mit seinem Unternehmen!

Das sind klare Verhältnisse: Ich gebe an, was zu tun ist, erhalte ein Angebot und wenn es paßt, dann geht alles seinen korrekten Weg!

Orlanda
 
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Wer Handwerker schwarz beschäftigt, hat - abgesehen von der steuerlichen Betrachtung - das Risiko, daß er im Schadenfall keine Gewährleistung u. dgl. durchsetzen kann. Würde ich mir auch gut überlegen.

emirena
 
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Ob die Anrechnung von Handwerkerleistungen auf die Einkommensteuer nun in einer Höhe der MWSt (19%) erfolgt, oder, wie seit 2009 geltend sogar 20 % von der Gesamtrechnung (macht sogar im Vergleich zur MWSt 23,8% aus), ist nebensächlich.
(Insofern war ja die Diskussion schon konstruktiv.)

Von dieser Regelung profitieren auch sämtliche Privathaushalte.

Wenn es also stimmt, dass bisher gerade Besserverdiener dazu neigen, die Dienste von Schwarzarbeitern in Anspruch zu nehmen, ist diese Regelung ein gutes Mittel, zu mehr Steuerehrlichkeit anzuregen.

Dass Geringverdiener nicht davon profitieren, ist tatsächlich so. Das sehe ich auch noch als Mangel dieser Regelung an.

Ich halte es aber auch so wie Silberstaub, bewege mich im Rahmen der Steuerehrlichkeit und unterstütze keine Schwarzarbeiter.

E.
 
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Fehlerkorrektur: Im 2. Absatz muss es natürlich heitßen:
Wenn ein Rentner gar keine ESt zahlt.....
 
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Es ging um die Abziehbarkeit der Mehrwertsteuer, die geht natürlich nur zwischen Betrieben, nicht bei Privatleuten.

Wer als Rentner z. B. gar keine Ust zahlt, hat ja nichts von der Est-Befreiung.
Die Angebote der Schwarzarbeit kommen ja auch von den Handwerkern - und man ist froh, wenn man jemanden findet, der für 150 Euro die Küche neu streicht.

Bei haushaltnahen Dienstleistungen ist bis zu einem Betrag von 400 Euro eine Zahlung von 10 % pauschale Sozalversicherung, zu zahlen durch den Arbeitgeber fällig. Das deckt sich mit der Grenze der Minijobs und davon darf jeder nur einen haben (oder mehrere, die zusammen 400 Euro ergeben).

Aber: Tausende, wenn nicht Millionen Frauen leben von mehreren Minijobs, die sie aber nicht versteuern wollen (versichert sind sie bei den Ehemännern) und die Krise kriegen, wenn man von "Anmelden" spricht.
 
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Nachtrag:

Wenn jemand Steuerexperte ist, fände ich es angenehm, wenn die Diskussion dadurch fachlich bereichert würde.

E.
 
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Nach dem jetzigen Gesetzesstand können pro Jahr 20 % einer Handwerkerrechnung von der berechneten Einkommensteuer abgezogen werden.

Höchstbetrag pro Jahr: 1200,-- €, also Handwerkerrechnungen in Höhe von 6.000,--€ jährlich.

Voraussetzung: Die Bezahlung der Handwerker-rechnung muss mittels einer Banküberweisung stattfinden. Barzahlung mit Quittung reicht nicht.
(Gibt es bereits Gerichtsurteile).

Der Betrag vo 1.200,-- € gilt seit 2009, vorher waren es 600,-- €.

Das gleiche Prinzip gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen. Allerdings mit anderen Beträgen und einigen Einschränkungen.

Einzelheiten kann man bei behördlichen Beratungsstellen einholen.

Es gibt inzwischen eine größere Anzahl von Argenturen/Unternehmen die diese Leistungen anbieten/ vermitteln.

Halte ich diese Regeln/Gesetze nicht ein, habe ich, neben dem Risiko der Strafverfolgung, auch keinen Anspruch auf Garantieleistungen.

E.
 
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Was bitte wird wem erstattet???? Die USt an Privatleute???
Davon kannste aber nur träumen. (Bitte keine Diskusskonen, bin auch da vom Fach)

Es geht ja nicht darum, dass man eine illegale Haushalthilfe toll findet, zumal der Arbeitgeber in diesem Bereich ja nur 10 % pauschale SV an die Knappschaft per Haushaltscheck abführen muss, sondern darum, dass man kaum jemand findet, der bereit ist, angemeldet zu arbeiten, denn da ist bei 400 Euro monatlich Schluss - und wenn man 4 oder 5 solche Jobs hat?????

Die Ämter bemühen sich seit Jahrzehnten, dem einen Riegel vorzuschieben - vergebens.

Ich kenne einige, die Hartz 4 beziehen und nebenher noch einige Jobs haben, so daß sie im Monat gut und gern auf 1500 Euro und mehr kommen. Nicht schön, aber wahr.
 
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Hallo Silberstaub,

es ist richtig, dass die Griechen selbst darüber entscheiden, wie es weiter geht.

Aber eigentlich ist das nicht mehr so entscheidend, wie es weitergeht. Wichtig ist, dass die Hängepartie beendet wird. Selbst ein Austritt wird nicht mehr als so tragisch angesehen.

Es wurde ja auch reichlich Zeit gewonnen.

Steuerehrlichkeit halte ich schon für wichtig. Selbständige haben legal mehr Möglichkeiten, Aufwendungen zu berücksichtigen.

Kritisch wird es bei der Schwarzarbeit. Diese umfasst alle Einnahmen, die verschwiegen werden. In der Summe bewegt sich das Volumen der Schwarzarbeit in Deutschland um ca. 350 Millarden €.

Lässt man als Hausbesitzer einen Handwerker ohne Rechnung arbeiten, schadet man sich eigentlich selbst.

Seit einigen Jahren wird die MWSt ja vom Finanzamt erstattet. Auch kann man die Rechnung steuerlich nur berücksichtigen, wenn es sich um keine Schwarzarbeit handelt.

Außerdem muss man keine Strafverfolgung fürchten.

Bei Haushaltshilfen ist es ähnlich. Bei Schwarzbeschäftigung kommt noch das Risiko hinzu, dass man bei einem Unfall während der Beschäftigung für die Folgen haftbar gemacht werden kann.

Also sprechen nicht nur moralische sondern auch sachliche Gründe für Steuerehrlichkeit.

E.
 
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Auch beim guten Willen, immer ehrlich zu sein - es gibt so viele Dinge, wo es viele nicht sind - und ich schließe mich da nicht aus.
Der Handwerker, der mir eine kleine Reparatur macht, will den Betrag bar auf die Hand, wobei ich benau weiß, er wird ihn nicht versteuern.

Familien brauchen ganz plötzlich eine Betreuung für die Eltern oder kleine Kinder, geben eine Anzeige auf - und in 80 % der Fälle kommt dann: Aber ohne Anmeldung....

Ja, dann mogelt man halt ein wenig: mit mehr oder weniger schlechtem Gewissen....

Als Arbeitnehmer hat man ja kaum Möglichkeiten, seine Steuern zu verkürzen - aber wie die Selbständigen das handhaben, das habe ich in meinem Beruf ziemlich gut beobachten können. Auch wenns oft nur kleine Beträge sind, die hinterzogen werden - aber auch da würde ich den Anteil der nicht ganz ehrlichen auf 80 % schätzen.
 
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deutsche Lohn- und Gehaltsempfänger haben ja wenig Möglichkeit, NICHT steuerehrlich zu sein.
Betrogen wird weiter oben. Da wo es sich für den Betrüger auch richtig lohnt.

Wie es bisher in Griechenland war, entzieht sich meiner Kenntnis.

emirena
 
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Die EU verbindet die finanzielle Unterstützung Griechenlands ja mit gewissen Anforderungen, die das Land zu erfüllen hat.

Es wäre allerdings naiv zu erwarten, dass die Griechen von heute auf morgen ändern könnten, was über Jahre schief gelaufen ist.

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