Lustige Gesetze aus Deutschland:
Hundebesitzern könnte Folgendes interessieren:
Klaut der Hund eines Gastgebers das künstliche Gebiss des Gastes und verbuddelt es im Garten, muss der Halter den Schaden mit seiner Haftpflichtversicherung begleichen.
Wenn ein fremder Hund sein Geschäft auf einem fremden Grundstück erledigt, erwirbt der Grundstückbesitzer kein Eigentum an dem Hundekot. Und was die etwas kleineren Tierchen angeht:
Ein Bienenschwarm wird in Deutschland herrenlos, wenn der Eigentümer ihn nicht unverzüglich verfolgt oder die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Gut zu wissen.