@ Merope,
Du zitiertest …......
" Daneben gibt es „berufliche Weiterbildungen“, die kein Studium voraussetzen. Diese Weiterbildungen berechtigen dazu (so die Definition eines Ausbildungsinstitutes) gesunden Menschen Hilfestellung in Bereichen wie Lebenshilfe, Konfliktberatung, Eheberatung etc. zu geben. "
Das Ausbildungsinstitut hatte deshalb diese Klarstellung noch einmal gebracht, weil angefragt wurde, ob nach dieser beruflichen Ausbildung auch „therapiert“ werden dürfe.
Das ist eben nicht der Fall. Eine „Therapie“ darf nur jemand durchführen, der ein entsprechendes Hochschulstudium absolviert hat.
Die bei diesen Ausbildungsinstituten erworbenen beruflichen Kenntnisse sind „Dienstleistungen“, die ein gesunder Mensch in Anspruch nehmen kann. Er muss sie auch immer selbst bezahlen. Eine Erstattung durch Krankenkassen erfolgt nicht.
Weiter zu Deiner Frage: „ Weiß denn ein Hilfesucher, ob er psychisch gesund ist? „
Sofern dieser nicht zunächst mit seinem Hausarzt spricht sondern sich gleich an jemanden mit der oben erwähnten Ausbildung wendet, ist dieser natürlich verpflichtet, ihn darüber aufzuklären, dass er ihm nicht helfen darf/kann im Sinne einer „Therapie“. Wie groß da allerdings die „Grauzone“ ist, vermag ich nicht zu sagen.
E.
PS: Na, jetzt ist die Bildschirmdarstellung wieder normal. Das war dann eine erfolgreiche Leistung des Moderators.