Was soll man tun, wenn ...
man in der Öffentlichkeit Zeuge von Kriminalität wird ?
Heldenhaft einzugreifen wäre keine Bürgerpflicht, aber
Weggucken darf man nicht, § 323 c StGB.
Greift möglichst nicht alleine ein.
Fordert andere Passanten zur Mithilfe auf,
aber Ihr müsst die Passanten direkt ansprechen,
weil sie bei allgemeinen Appellen
häufig nur weitergehen / weitergucken.
Schafft eine Situation, die für den Täter bedrohlich wird.
Im Zeitalter des Handys könnt Ihr auch die Polizei rufen und vielleicht sogar ein Foto machen.
Merkt Euch die Tätermerkmale
(lernt diese Reihenfolge auswendig)
- wie viel größer als das Opfer ?
- welche Haarfarbe ?
- welche Augenfarbe ?
- Haarlocken, Haarlänge, Glatzenbildung ?
- welches Alter ?
- welche Kleidung ?
- Sprache bzw. Dialekt ?
- X-Beine oder O-Beine?
Das 1. Gebot der Zivilcourage
Beobachten ist nicht nur für die Strafverfolgung wichtig, sondern nutzt auch unmittelbar im Geschehen, denn wer "beobachtet", ist AKTIV und KONZENTRIERT und automatisch beherrschter in der Konfliktsituation.
Überlegt, ob Ihr den Täter die Beobachtung merken lasst. Das kann gut sein, wenn Ihr mit ihm nicht alleine seid.
Auch wenn du selbst Opfer eines Angriffs bist, versuche
. .GEISTIG
die Initiative zu behalten, auch dann gehe die Tätermerkmale durch. Es funktioniert.
Versuche, die Situation zu beobachten, als seiest du ein Dritter.
Du wirstdarin umso besser sein, wenn du es als Dritter
GEÜBT hast.
Und das kann man jeden Tag und bei jeder kleinen Ungerechtigkeit: MISCHE DICH EIN.
Das 2. Gebot der Zivilcourage
Lerne aus Konfliktsituationen
und stelle dich darauf ein!
Die "natürliche Reaktion" ist nicht immer die Beste. Das kannst du schon aus der Natur lernen, wenn sich zum Beispiel eine starke Antilope von einem schwachen Geparden reißen lässt:
Würde sich die Antilope dem Geparden
zuwenden (anstatt zu flüchten), so würde die Antilope siegen.
Die Angst ist eine "natürliche Reaktion", aber man muss sie beherrschen. Schreierei und Hysterie helfen nur selten.
(aus dem Zivilcourage Leitfaden)