Beiträge zum Thema: Was darf zitiert werden?

 
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Ehemaliges Mitglied
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Anzahl Beiträge: 2271
Was bedeutet das für uns:

Liegt eine Genehmigung des Verfassers vor, darf ich unbegrenzt zitieren. Zitiere ich aber ein gesamtes Werk, wird dies mit Sicherheit von der Administration als „unzulässige Werbung“ angesehen.

Wissenschaftliche oder sonstige „Werke“ werden hier nicht erstellt. Also bleibt nur noch übrig, Zitate zu verwenden, deren Schöpfer vor 70 Jahren verstorben ist. Und natürlich amtliche Werke.

Die Angabe einer „Zitatsammlung“ als Quelle reicht auch nicht aus, da ich ja nicht weiß, ob der Schöpfer schon vor 70 Jahren verstorben ist. Hat die „Zitatesammlung“ eine Genehmigung, darf ich trotzdem nicht zitieren, weil sonst das Urheberrecht umgangen würde.

Zitate von Erich Kästner sind erst 2045 frei, die von Valentin im Jahr 2019, die von Einstein 2026.

Keine Probleme dürfte es mit Zitaten aus dem alten Rom, dem alten Ägypten oder von den alten Griechen geben.

Im Zweifel kann natürlich auch die Administration angesprochen werden. Ich kann mir aber vorstellen, dass das dort keine Begeisterungsstürme auslöst.

Möglicherweise habe ich noch einiges vergessen. Man möge es ergänzen.

E.

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