Beiträge zum Thema: . . . wenn es sein muß - . . . . auch das letzte Hemd !

 
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Nice-Live
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Ich würde hier gerne mal um das leidliche Thema "Erbe" sprechen !

Ich gehe mal davon aus, dass "wir" alle Singles sind, aus irgendwelchen Gründen , egal !
Wir haben beispielsweise Kinder auf die Welt gesetzt. . . und geben diesen Kindern zeitlebens . . .Na - Ich sage mal Vorrang von etwaigen Unterhaltanspüchen !
Sie sind sich derer oft ziemlich sicher (vielleicht zuu sicher? . . . . Aber was ist, wenn ein Partner mit ins Spiel kommt ? ( aber der Partner zwar eine Frau oder Mann sucht - aber diesen NICHT absichern "will".

. . . oder ich möchte mal nicht vergessen, dass es einige Eltern gibt, die ihr sog. überaus wichtigen Kinder (zeitlebens)nicht mit "ins Spiel" genommen haben ! - Hm? - Oder "wie" schlängeln sich diese "nicht" angenommenen Kinder) aus der Verantwortung heraus ?? Sind sie zeitlebens verpflichtet, ihre Eltern "zu unterhalten" ? Wenn ein Pflegefall pasiert ?
Wie ist das rechtens ??

Gibt es hier überhaupt Gesetze ? Welche Rechte oder Verpflichtungen gilt diesen Kindern ? (egal welchen Alters)
Habt Ihr eine Ahnung ?
Ist vielleicht schwierig, aber diese Überlegungen haben doch vielleicht viele Leute ? !
Bin gespannt, aus Eure Überlegungen !
 
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Nice-Live
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Hallo Erinnerung, Ich konnte das nie so interpretieren wie Du - Den Beitrag von FinCH konnte ich nie so erkennen, dass sie aus Eigennutzen schreibt (Ist ja auch gar nicht möglich) -hm,hm ? Wie kommst Du denn auf sowas ?
Also, liebe FinCh - Ich habe Dich verstanden ;-)

Ich habe auf jeden Fall einige Überlegungen wahr genommen und die pickt sich Jeder am besten raus, was er/sie für sich braucht und ob der Antwalt nun 100 oder 250 Euro kostet, können wir letztendlich sowieso nur durch eine Nachfrage bei einem hiesigen Anwalt klären, oder ?

Grundsätzlich ist es schon schlimm genug, solche Wege gehen zu müssen, denn im Normalfall sollten Eltern "für" ihre Kinder da sein (in irgendeiner Form) und wenn die Eltern irgendwann mal Hilfe brauchen, ist es ein leichtes, dass die Kinder auch für die Eltern da sind, wenns Not am Mann ist.

Leider scheint das nicht selbstverständlich zu sein . . und es ist wie so oft der Fall - Einer will nehmen "sein ganzes Leben" lang und nichts Geben - schade !
N.L.
 
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Liebe Frau FinCh,

es ist bedauerlich, dass Du keine fachlichen Beiträge zu diesem Thema lieferst.

Wer zuerst mit Querschlägen auf wessen Beiträge reagiert hat, ist hier bequem nachzulesen.

Und lies doch bitte genau, was ich als "unseriös" bezeichnet habe.

Aber in die von Dir gewählte Kommunikationsebene werde ich Dir nicht folgen, sondern überlasse Dir dort jetzt und künftig das "letzte Wort".

Groß-E-Ponkt
 
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Orlanda
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Liebe Erinnerung, ohne Zweifel stimmt was Du sagst, aber man muss auch bedenken, dass nicht jeder Mensch die Zeit hat, sich ausführlich Informationen zusammen zu holen.
Die meisten Leute, die plötzlich pflegebedürftige Eltern haben, sind ja noch im Erwerbsleben und haben auch oft noch Kinder und/oder Enkelkinder zu versorgen. Wer hat da die Zeit der ausgiebigen Lektüre und der Recherche?

Orlanda
 
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Es ist verständlich, dass jemand, der in einer Anwaltskanzlei (oder dergleichen) arbeitet, für einen frühen Besuch beim Anwalt plädiert.

Der Volksmund sagte ja schon: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

Wer sich jedenfalls vorher sachkundig macht, (auch im Internet bekommt man heute zu Einzelfragen eine Antwaltsberatung) spart immer Geld. (Und das gilt fürt jede Rechtsangelegenheit.)

Wer außerdem gezielte Fragen stellen will, muss sich vorher selbst Gedanken machen. Ein Schritt zum "mündigen" Bürger.

Da die bisher aufgezeigten Fakten nicht widerlegt wurden, kann dies getrost als Bestätigung angesehen werden.

Auch ich habe einen "Hausanwalt", der mir auch schon mal nur 100,-- € in Einzelfällen berechnet. Aber dies ist eine "sehr individuelle" (Freundschafts)-Leistung.

Einem Dritten zu suggerieren, dies sei "normal", ist unseriös.

Groß-E-Ponkt


PS: Wer sich dann auch noch die öffentlich zugänglichen Gerichtsurteile (zu seinem Fall) anschaut, wird noch sicherer.
 
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Orlanda
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Ach, dem Hai ist's doch Jacke wie Hose was er frißt - er schluckt ja auch den Müll, der von den Schiffen ins Meer geklappt wird...

Eine zähe Oma da, ein knochiger Opa dort, der Hai ist froh, wenn er was im Bauch hat. Und seine Zähne wachsen ihm ja eh nach, wenn einer ausgebissen ist wächst sofort ein neuer Zahn nach (das nennt man Revolvergebiss - das hab ich aus den schlauen Büchern meines Enkels!)

Allerdings muss Gevatter Hai aufpassen, dass er sich nicht vergiftet, den die lieben Alten sind manchmal vollgepumpt mit Medikamenten. Das könnte Probleme mit dem WWF geben...

Orlanda
 
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Was beißt man denn beim "swimmy-ng" durch?

Groß-E-Ponkt
 
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Ich fürchte, wenn die Haifische erst mal gemerkt haben, welche teils "unverdauliche" Happen sie da geschluckt haben, werden sie ein "Frühwarnsystem" für bestimmte Gebiete einrichten.

E.
 
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Orlanda
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Ja, und wenn man dann die Alten zum Schwimmen schickt, lösen sich alle Probleme von alleine.

Da ist dann nix mit dem einfach davongehen! Von so einer Insel kommt niemand weg oder zumindest es kommt niemand der weggeht irgendwo an....

"Du Mama, der Fritzl hat gesagt, dass seine Oma nicht im Himmel ist, sondern ein Haifisch!"

Aloha! Also doch ab in die Südsee!
Orlanda
 
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Hallo Telegra,

bei Deiner Frage weiß ich nicht genau, worauf Du hinaus willst. Denn, wer und in welcher Höhe für den Pflegeunterhalt der Eltern zahlen soll, ist in Deutschland gesetzlich geregelt.

Das sind immer die Kinder, manchmal auch die Enkelkinder. Indirekt auch die Schwiegersöhne/ -töchter bzw. Lebensgefährten der Kinder.

Wie hoch der Bedarf ist, richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern. Ab Pflegestufe 1 gibt es Pflegegeld und in manchen Bundesländern so etwas wie Wohngeld.

Reicht das alles nicht, ermittelt das Sozialamt, in welcher Höhe die Kinder u.a. Pflichtige sich beteiligen müssen. Abhängig von deren Einkommen und Vermögen und deren individuelle Belastungen und Verpflichtungen.

Über eine schwarz – weiß Frage
→ arme, pflegebedürftige Eltern auf einer Seite,
reiche Kinder auf der anderen Seite spielt doch die moralische Betrachtung eine große Rolle.

Reiche Kinder könnten ihren armen Eltern auch ein privates Altersheim finanzieren oder eben ein normales Altersheim.

Sie müssen aber nicht. Sie können abwarten, was das Sozialamt ihnen mitteilt.

Generell finde ich es auch gut, dass das Sozialamt automatisch eingeschaltet wird, weil dann die Eltern – Kind Beziehung weniger belastet wird.

Ist ein Kind nicht leistungsfähig, zahlt die Gemeinschaft. Das passiert auch heute schon zum Teil über die Pflegeversicherung.

Ein Nachteil des jetzigen Systems ist aber, dass viele gerade so mit ihrem Einkommen auskommen. Müssen sie dann noch für den Elternunterhalt aufkommen, kann es passieren, dass sie selber keine Altersvorsorge betreiben können und später selber bedürftig werden..

Und diese Situation wird sich noch in Zukunft verschärfen, weil viele junge Leute gerade so über die Runden kommen.

Da wird man sich, genauso wie bei der Rente, für die Zukunft noch etwas einfallen lassen müssen.

Eine Möglichkeit (gibt es auch heute schon) besteht darin, die „armen alten Eltern“ in Pflegeeinrichtungen in Entwicklungsländer zu „versorgen“.

Dort ist es erheblich billiger. Vielleicht werden ja auch solche Einrichtungen auf den von Orlanda erwähnten Südseeinseln eingerichtet. Dann ist zumindest das Wetter „schön“.

E.
 
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@ Nice-Live,

wenn Du ein gutes Einkommen hast, wirst Du zum Elternunterhalt auch herangezogen, wenn Du ein evtl. Erbe ablehnst.

Kein Erbe annehmen entbindet Dich von gesetzlichen Regelungen grundsätzlich nicht.

E.
 
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. . . sollte ich mich auf den Weg machen, das zu leben was in meinem Kopf sitzt...So ist es ! - und was hält Dich davon ab, Orlanda ? Das würde mich selbst mal interessieren - auf einem guten Weg scheinst Du ja schon zu sein, zumindest im Kopf !

An E.
Für einen Fachanwalt benötigt ein Betroffener also erst einmal 250 Euro? Na ja, das kommt eben drauf an, wie wichtig es für die betroffene Person ist !

Von dem seelischen Leid mal ganz abgesehen. Du hängst eben bis am bitteren Ende zusammen !
Schulden machen, Kredit aufnehmen meinte ich natürlich "vor" dem etwaigen Plegefall.

Auf ein etwaiges Erbe von vornherein zu verzichten, meinte ich, dass man es zu guten Zeiten notariell ablehnen kann, ohne zu wissen, was man erben könnte!
Kein Erbe, keine Verpflichtungen !
N.L.
 
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Hallo Nice-Live,

um auf dem Gebiet "Elternunterhalt im Pflegefall" fachlich etwas beitragen zu können, muss man entweder selber Anwalt im Familienrecht oder ein "Betroffener" sein.

Die Honorargebühren im 10-Minutentakt gelten aber erst nach der 1. Vollstunde. Außerdem nur, wenn man vor der Beratung eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat.

Üblich sind bei einem Fachanwalt heute 250,-- € pro Stunde (plus MWSt).

Gestaltungen wie "Schulden machen" werden aber nur anerkannt, wenn diese "vor" dem "Fall" eingetreten sind. Und nur Schulden machen, um seinen Verpflichtungen zu entgehen, ist zweischneidig.

Wer unvorbereitet zum Rechtsanwalt geht, braucht natürlich mehr Zeit des Rechtsanwaltes. Deshalb: Wer betroffen ist, sollte sich selber erstmal "schlau" machen.


Ich habe zwar beim Thema "Lernen bis zum Ende" zu diesem Punkt erwähnt, ein entsprechendes Fachbuch vorzustellen. Ich habe aber darauf verzichtet, weil mit Sicherheit einige den Einwand gebracht hätten, ich würde Werbung betreiben.

Wer allerdings Bedarf hat, kann mich gerne persönlich anschreiben.

E.


PS: Was meinst Du mit "auf ein Erbe verzichten".
 
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Orlanda
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All das beweist wieder einmal, dass es angebracht ist möglichst wenig zu haben!
Und wenn schon, dann nur im Sparstrumpf, denn darüber hat der Staat keine Kontrolle. Gut, das gibt keine Zinsen, aber der Wille zur Geldvermehrung ist immer mit Unbill verbunden!

Das Alter ist zwar ein Lebensabschnitt der angenehmer gestaltet werden kann, je mehr man hat. Aber es ist auch eine Zeit, in der alles irdische Gut seine Wichtigkeit verlieren sollte. Denn der Tag rückt näher, an dem man ohnehin nichts mehr mitnehmen kann.

Ich wünsche mir für mich, dass ich mit der Zeit den materiellen Dingen immer weniger Bedeutung beimessen kann. Es umgibt einen so viel Krempel und man sollte sich darauf beschränken, diesen Krempel soweit wie möglich aufzubrauchen. Wenn ich z.B. an meine Klamotten denke: Die reichen leicht die nächsten 30 Jahre! Immerhin habe ich ein paar Stücke die SIND fast 30 Jahre alt und sehen immer noch gut aus.
Gutes Thema: Weniger und weniger aufwändig essen! Das, was der Mensch braucht, ist herzlich wenig, vorallem im Alter. Die meisten Menschen haben zuviel Fett am Leib und das macht sie krank - dafür muss man sich mit 40 schon überlegen, wie man mit diversen Zivilisationskrankheiten und Verschleißerscheinungen im Alter leben soll.

Es liegt so viel Unvernunft in der Lebensführung der mittleren Jahre, dass es kein Wunder ist, wenn man sich vor dem Alter fürchten muss.

OH selige Erkenntnis! Von da bis zur Praxis ist aber ein weiter Weg. Anstatt über die Unbequemlichkeiten meines Lebens zu lamentieren, sollte ich mich auf den Weg machen, das zu leben was in meinem Kopf sitzt...

Orlanda
 
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Nice-Live
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Ich vermute, dass FinCh nicht das Kaffekränzchengespräch bei einem Antwalt gemeint hat, Erinnerung.

Ich habe schon gemerkt, dass es ein schwieriges Thema zu sein seint, weil man sich über sowas in jungen Jahren keine Gedanken macht !
. . und wenn ich einmal davon ausgehe, dass sich Eltern für die Kinder da sind, scheint es als selbstverständlich zu sein, dass irgendwann auch die Kinder für die Eltern da sind.

Das mit den Honorarberechnungen im 10-Minutentakt werde ich mal weitergeben.

Vielleicht wäre es auch gut, wenn sich in dem besagten Fall die Tochter einen Kredit aufnimmt , so dass möglichst Schulden da sind und wenig Eigenkapital ?
Oder vielleicht kann man auch von vornherein auf ein Erbe verzichten ?
N.L.
 
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Nun, bei (um) 100 € für eine umfassende Rechtsberatung in einer Familienrechtssache muss es sich aber um ein "besonderes" Kaffeekränzchengespräch handeln.

Inzwischen sind die Rechtsanwälte ja auch dazu übergegangen, Honorarberechnungen im "10 - Minutentakt" abzurechnen.



Groß-E-Ponkt
 
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Nachtrag:

Bei Rentnern wird das angesparte Vermögen für eine Alterssicherung nicht mehr ausgespart. Es wird auf monatliche Einkommensbeträge umgerechnet.

E.
 
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Hallo Daisy,

irgendwie verwechselst Du Einkommen und Vermögen.

Auch ist es ein Unterschied, ob Elternunterhalt im Pflegefall gefordert wird oder nur, wenn diese wegen geringem Einkommen Sozialhilfe beziehen.

Ein paar grundsätzliche Informationen bekommt man über diese Seite:

http://www.n-heydorn.de/elternunterhalt.html

Wenn Du Dich auf Auskünfte des Sozialamtes zum Elternunterhalt verläßt, ist es genau so, als wenn Du in einem Streitfall zum Anwalt der Gegenpartei gehst und Dich auf seine "Vorstellungen" einläßt.

Seit neuestem wird man auch zusätzlich um 160 € herangezogen, wenn man mit einem Lebenspartner oder Freund zusammen wohnt. Das nennt sich dann "Haushaltsersparnis".

E.


PS: Ich kenne die Situation nicht nur vom "Hörensagen".


PS:
 
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Daisy59
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Die Sozialberatung der örtlichen Gemeinde hat gesagt, dass das Sozialamt erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000,- Euro an die Kinder herangeht. auch auf dem Antrag auf Sozialhilfe steht die Frage drauf, ob die Kinder über 100.000,- Euro im Jahr Einkünfte haben.

Ich kenne jemand, der beim Sozialamt gelernt und gearbeitet hat, die werde ich anrufen. Werde über das Ergebnis berichten.

Daisy - auf dem Weg in die Falle
:)
 
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@ Sprotte,

Du kannst Dich auch bei den Sozialämtern "schlau" machen. Aber, da diese ja auch später die "Gegen-Partei" darstellen, ist es ja wohl klar, dass sie Dir nur das nennen, was ihnen die wenigsten Widerstände macht.

Auch "ignorieren" sie häufig bestehende oder neue Gerichtsurteile.

Da ist es schon hilfreicher, sich auf "Anwaltseiten" oder entsprechende Foren im Internet zu informieren oder sich entsprechende Literatur zu besorgen. Da gibt es wirklich gute und verständlich geschriebene Literatur.

Man kann diese auch in E-Book-Form beziehen mit der Option, ständig über "neue Entscheidungen" informiert zu werden. Man zahlt einmal ca. 30,-- € und erhält die aktuellen Informationen anschließend aktuell und kostenlos.

E.


PS: Beim Kinderunterhalt gibt es relativ verbindliche Regeln und die Tabellen der OLG's.

Das gibt es beim Elternunterhalt nicht, da es immer auf den Einzelfall ankommt und noch viel individueller "Gestaltungsspielraum" besteht.

Und da hilft, wer sich nicht selber schlau machen will oder kann, nur der Fachanwalt.

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