Beitrag aus Archiv
ruben7587
Anzahl Beiträge: 287
liebe chatterinnen und chatter ,
ich begrüße es , dass ihr hier versucht habt , den tatbestand der vergewaltigung möglichst nüchtern zu betrachten , insbesondere die damen .
es ist doch im grundegenommen vollkommen egal , ob es sich um eine vergewaltigung oder um eine andere straftat handelt , wenn bewiesen wurde , dass eine straftat begangen wurde , dann ist es immer im höchsten maße verwerflich und den täter soll die volle härte des gesetzes treffen .
erklärend möchte ich hier anmerken :
VERBRECHEN sind straftaten mit einer strafandrohung von mindestens einem jahr oder darüber
VERGEHEN sind straftaten , die mit einer minderen freiheitsstrafe oder einer geldstrafe geahndet werden .
für diese beurteilung sind die begriffe : schwerer fall oder minder schwerer fall , egal . ( § 12 StGB )
zudem handelt es sich bei der vergewaltigung um ein
so genanntes offizialklagedelikt , damit m u ß strafrechtlich verfolgt werden , egal , wie es später ausgeht . bei so genannten antragsdelikten tritt die strafverfolgung nur auf antrag - strafantrag - ein .
- vergewaltigung in der ehe ist ein offizialklagedelikt !!
ein weiteres wichtiges kriterium sind die tatbestände :
objektiv : der täter hat zugeschlagen , das opfer hat
eine verletzung
subjektiv : wollte der täter tatsächlich eine verletzung
beim opfer herbeiführen ??? oder auch :
wurde die frau vergewaltigt durch eine tat-
sächliche penetration oder war die hand -
lung geeignet , dass die frau sich fühlt , als
sei sie vergewaltigt worden !!!
( § 177 StGB )
ach ja , auch die sache vollrauch ( § 323a StGB ) zieht nicht , denn da wird der täter nicht für die tat bestraft , weil er absolut voll war , gleichwohl wird er dafür , dass er sich in den vollrausch versetzte , also für das saufen , so bestraft wie für die tat , die er im vollrausch beging !!!
man , das war eine menge theoretischer kram . wenn man es zwei mal liest , dann versteht man es vielleicht noch bis zum subjektiven tatbestand - aber da ist schluss .
was war denn nun mit kachelmann ? zählt er zu den typen , die sexuelle erregung empfinden , wenn sie einen anderen menschen erniedrigen und dabei eine erektion bekommen , die eine penetration erst möglich macht ? oder hat der kerl sich so blöde verhalten , dass sich das opfer - wie - vergewaltigt fühlte ? s/m schließe ich fast aus , denn da gibt es ein wort , das beide kennen ,das die handlung sofort stopt .
wichtig ist m. e. , dass man sich nicht von den medien verrückt machen lässt und jemand im voraus verurteilt .
ich persönlich halte jede bewiesene straftat , bei der ein mensch zu schaden kommt , für besonders verabscheuungswürdig .
ruben