Beiträge zum Thema: Corona Shutdown

 
29.01.2021 14:48
wicki2012
wicki2012
Anzahl Beiträge: 254
SternStern55 schrieb:
Guten Tag, Mary888,
kannst Du bitte die Quelle deiner Information veröffentlichen?
Herzlichen Dank im Voraus.
du hast es verstanden, Danke
 
29.01.2021 14:46
wicki2012
wicki2012
Anzahl Beiträge: 254
Ehemaliges Mitglied schrieb:
Wer sich impfen lässt, mutet seinem Körper einiges zu. Frag doch mal nach, worauf ein Impfstoff aufgebaut ist, soll ich es sagen : Eiweiss von abgetriebenen Föten , Aluminium, Quecksilber ..., Selber überprüfen . Warum lassen sich viele Pflegekrafte nicht impfen ? Weil sie immun sind und weil sie sich nicht verarschen lassen (sorry). Der Leiter von Biontec hat sich gegen die Impfung seiner Mitarbeiter ausgesprochen, weil die fit bleiben müssen.
Da braucht es ein gutes Immunsystem um das zu verkraften. Der Nutzen durfte gering sein, nach dem, was ich gehört habe, werden viele nach erfolgter Impfung positiv getestet, müssen die Massnahmen immer noch beachten . Macht euch doch mal selber schlau und glaubt nicht diesem Panikorchester. Die Laborratten machen ne Party, weil ihnen bleibt dieser Dreck erspart bleibt Grossversuch an der Menschheit, eingestielt von einem Eugeniker.Denkt mal drüber nach, bevor es zu spät ist.
Hallo Mary888,
hier die Zusammensetzung des Vakzins von PFIZER-BIONTECH

WAS SIND DIE INHALTSSTOFFE IM PFIZER-BIONTECH COVID-19-IMPFSTOFF? Der Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff enthält die folgenden Inhaltsstoffe: mRNA, Lipide (((4-hydroxybutyl)azanediyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat), 2 [(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamide, 1,2-Distearoyl-sn-glycero-3-Phosphocholin, und Cholesterin), Kaliumchlorid, einbasiges Kaliumphosphat, Natriumchlorid, zweibasisches

ich habe mal nachgelesen was die einzelnen Bezeichnungen bedeuten.
Natriumphosphat-Dihydrat, und Saccharose.
Lipide = Fette
hydroxybuty= Kohlenstoffverbindungen
azanediyl = pharmazeutischer Hilfsstoff und die Hauptkomponente des Lipidgemisches (Fett)
hexan=  gesättigte kationisches synthetisches Lipid, (Fett)
hexyldecanoat = kationisches synthetisches Lipid (Fett)
Polyethylenglycol =      wasserlösliches und nichttoxisches Polymer
usw.

Ich verstehe nicht warum man einfach irgendwelche Angaben zu den Inhaltsstoffen dazudichten muss, um die momentan einzige Alternative die wir haben, und damit den Impfstoff schlecht zu reden.
Zum Impfstoff ist vielleicht noch zu sagen, das man sich auch mit der Impfung evtl. noch anstecken kann, jedoch werden die Symptome abgeschwächt und man merkt weniger oder gar keine Krankheitserscheinungen.
Deswegen wird die Maskenpflicht sicher noch länger sinnvoll sein, und zwar solange, bis wir die Herdenimmunität (man spricht von ca 70% ) erreicht hat.
Dies geht aber nur, wenn man so viele Menschen wie möglich impft, bzw. sie sich an infizierten anstecken.

Ich denke, wir haben zwei Möglichkeiten

wir werden alle zu Querdenker und riskieren sehr viel schwere Erkankungen die vermehrt (besonders bei älteren Menschen ) mit dem Tod enden. Da wir das Gesundheitssystem damit auch sicherlich irgendwann auch an deren Grenzen fahren, und der eine oder ander Arzt entscheiden muss, wer es noch wert ist behandelt zu werden (die Grausamkeit der TRIAGE).
oder
man respektiert auch das Leben anderer Menschen und lässt sich Impfen und versucht damit, soweit es möglich ist aus einer Pandemie eineEndemie zu machen, um sie besser eindämmen zu können.

Ich würde mir wünschen, das man sich, bevor man riskanntet Ansichten verbreitet, wirklich in verschiedenen Quellen erkundigt und nachforscht. Somit kann man sich ein besseres Bild von der Situation machen und fundmentierte Diskussion führen, und nicht andere Menschen noch mehr verunsichern.
Bitte, lasst den Mist und verbreitet nur das, was man auch nachweisen kann.
Meine Angaben kann man unter PFIZER-BIONTECH-Webseite und unter Wikipedia nachlesen.
Bleibt sauber und gesund zu Hause, dann werden wir es gut überstehen und alle wieder zufrieden sein
Gruß Walter

 
29.01.2021 14:43
SternStern55
SternStern55
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Ehemaliges Mitglied schrieb:
Wer sich impfen lässt, mutet seinem Körper einiges zu. Frag doch mal nach, worauf ein Impfstoff aufgebaut ist, soll ich es sagen : Eiweiss von abgetriebenen Föten , Aluminium, Quecksilber ..., Selber überprüfen . Warum lassen sich viele Pflegekrafte nicht impfen ? Weil sie immun sind und weil sie sich nicht verarschen lassen (sorry). Der Leiter von Biontec hat sich gegen die Impfung seiner Mitarbeiter ausgesprochen, weil die fit bleiben müssen.
Da braucht es ein gutes Immunsystem um das zu verkraften. Der Nutzen durfte gering sein, nach dem, was ich gehört habe, werden viele nach erfolgter Impfung positiv getestet, müssen die Massnahmen immer noch beachten . Macht euch doch mal selber schlau und glaubt nicht diesem Panikorchester. Die Laborratten machen ne Party, weil ihnen bleibt dieser Dreck erspart bleibt Grossversuch an der Menschheit, eingestielt von einem Eugeniker.Denkt mal drüber nach, bevor es zu spät ist.
Guten Tag, Mary888,
kannst Du bitte die Quelle deiner Information veröffentlichen?
Herzlichen Dank im Voraus.
 
29.01.2021 14:31
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 29
Mary888      „selber prüfen“

Es ist doch immer wieder erschreckend was diese Querdenker uns erzählen.
Wenn Du dich nicht Impfen lassen möchtest,ist es deine Sache,aber erzähle hier
bitte keinen Schwachsinn den du nicht nachweisen kannst.
 
29.01.2021 13:57
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 53
Ehemaliges Mitglied schrieb:
Wer sich impfen lässt, mutet seinem Körper einiges zu. Frag doch mal nach, worauf ein Impfstoff aufgebaut ist, soll ich es sagen : Eiweiss von abgetriebenen Föten , Aluminium, Quecksilber ..., Selber überprüfen . Warum lassen sich viele Pflegekrafte nicht impfen ? Weil sie immun sind und weil sie sich nicht verarschen lassen (sorry). Der Leiter von Biontec hat sich gegen die Impfung seiner Mitarbeiter ausgesprochen, weil die fit bleiben müssen.
Da braucht es ein gutes Immunsystem um das zu verkraften. Der Nutzen durfte gering sein, nach dem, was ich gehört habe, werden viele nach erfolgter Impfung positiv getestet, müssen die Massnahmen immer noch beachten . Macht euch doch mal selber schlau und glaubt nicht diesem Panikorchester. Die Laborratten machen ne Party, weil ihnen bleibt dieser Dreck erspart bleibt Grossversuch an der Menschheit, eingestielt von einem Eugeniker.Denkt mal drüber nach, bevor es zu spät ist.
...und vergessen hast du noch die spinnentiere , skorpione , lurche und krötentiere , moskitos und zitteraale .
 
29.01.2021 13:21
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
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Mary888: “Selber überprüfen .“

Done:

https://www.focus.de/gesundheit/news/erste-corona-impfstoffe-biontech-und-moderna-impfstoff-komplette-zutatenliste-und-nebenwirkungen_id_12802746.html

https://www.heute.at/s/inhaltsstoffe-nebenwirkungen-biontech-pfizer-corona-impfstoff-bnt162b2-100117772

https://www.businessinsider.de/wissenschaft/gesundheit/4-inhaltsstoffe-daraus-besteht-der-mrna-impfstoff-von-pfizer-und-biontech/

https://www.chip.de/downloads/c1_downloads_auswahl_183193248.html?t=1611921643&v=3600&s=1229555c0cd8ab00f83cce99ea2e0014

https://science.orf.at/stories/3203608/

https://www.conviva-plus.ch/?page=3433


 
29.01.2021 12:55
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 3
Na, Misses Superschlau...dann lass Dich halt nicht impfen...Corona kann gnadenlos zuschlagen, aber vielleicht macht der Virus ja um solche "starken, überaus gut informierten, charackterstarken, hochintelligenten Menschen", wie Du Dich hier darstellst einen Bogen...?...er hat schon ganz andere erwischt und niedergestreckt..ich für meinen Teil hab einen höllen Respekt davor und würde lieber heute ,als morgen , die Impfung bekommen..wenn 's nur nicht so schwer wäre daran zu kommen...und, denk daran, DU bist auch nicht mehr die Jüngste..sonst wärest Du nicht hier..lach...
 
29.01.2021 12:13
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 6
Wer sich impfen lässt, mutet seinem Körper einiges zu. Frag doch mal nach, worauf ein Impfstoff aufgebaut ist, soll ich es sagen : Eiweiss von abgetriebenen Föten , Aluminium, Quecksilber ..., Selber überprüfen . Warum lassen sich viele Pflegekrafte nicht impfen ? Weil sie immun sind und weil sie sich nicht verarschen lassen (sorry). Der Leiter von Biontec hat sich gegen die Impfung seiner Mitarbeiter ausgesprochen, weil die fit bleiben müssen.
Da braucht es ein gutes Immunsystem um das zu verkraften. Der Nutzen durfte gering sein, nach dem, was ich gehört habe, werden viele nach erfolgter Impfung positiv getestet, müssen die Massnahmen immer noch beachten . Macht euch doch mal selber schlau und glaubt nicht diesem Panikorchester. Die Laborratten machen ne Party, weil ihnen bleibt dieser Dreck erspart bleibt Grossversuch an der Menschheit, eingestielt von einem Eugeniker.Denkt mal drüber nach, bevor es zu spät ist.
 
24.01.2021 09:20
wicki2012
wicki2012
Anzahl Beiträge: 254
Musikliebe schrieb:
Diesen Artikel habe ich heute auf meiner Browser - Startseite gefunden und das hat mich erschreckt:

Mutanten-Affen auf afrikanischer Insel
Auf einer Flussinsel des Farmington River in Liberia leben seit dem Jahr 2000 vier Dutzend Mutanten-Affen - quasi ohne Menschenkontakt. Dabei handelt es sich um eine aggressive Schimpansen-Art. Die Tiere wurden einst aus einem US-amerikanischen Testlabor auf liberianischem Boden befreit.

"Monkey Island": Zutritt unerwünscht
Die rund 60 Laboraffen von "Monkey Island" sind mit ansteckenden Krankheiten infiziert, weshalb der Zutritt verboten ist. Zudem verteidigen die Affen ihr Eiland mit großer Leidenschaft. Einheimische, die Nahrung zur Insel bringen, verlassen ihre Boote dabei nicht.


Aggressive Gesellen

Touristen, die sich von Fischern in die Nähe der Insel wagen, werden von den Schimpansen mit Mangos beworfen. In der Region um den Farmington River sind die Tiere gefürchtet. Ein Dorfbewohner sagte einem Journalisten, der die Affen aus nächster Nähe sehen wollte: "Sie werden dich roh essen!"


Meine Meinung dazu:
Wir müssen uns bewusst machen was das bedeuted. Diese Tiere verbreiten gefährliche Krankheiten. Dies finde ich ähnlich schlimm wie diverse Tiere in winzigen Käfigen zu züchten um sich mit deren Fell zu kleiden oder sie zu essen. Auch diese verbreiten aufgrund ihrer unnatürlichen Lebenshaltung gefährliche Krankheiten.
Wozu brauchen wir Mutantenaffen? Warum lässt man die leben und sich vermehren?
Warum wird das der Öffentlichkeit nicht im notwendigen Maß bekannt gemacht?
Aus diesem Irrsinn heraus müssen wir uns dann mit Corona und in Zukunft vielleicht mit noch schlimmeren Krankheiten herumschlagen.
Die Diskussion muss sich noch mehr mit der Ursache des Problems beschäftigen statt immer nur mit den Folgen und der Symtom - Kuriererei damit man in der Zukunft wenigstes vor solch gefährlichen Krankheiten geschützt ist.

Hallo Musikliebe,

habe bisher noch nichts darüber gehört, aber dank Google den Artikel natürlich gefunden.
Nach dem Durchlesen musste ich erstmal verdauenm was da wirklich passiert ist.

Es sind ja gleich mehrere Fehler,die man begangen hat. Oder mehr konnte man hier nicht falsch machen.

Auf den ersten Blick scheint es ja löblich, das man Versuchstiere (die Frage ist, ob das wirklich so notwendig war, da man die Tiere ja wissentlich und häufiger infizierte), wieder in die Freiheit aussetzte.
Dann kam das große Gewissen, und man stellte fest, dass man ja das Virus so verbreiten könnte, also setzen wir sie dort aus, wo sie nichts anstellen können.
Auf Inseln, da diese Tiere nicht schwimmen können, und sie bis zu ihren lebensende dort fristen können.
Durch die Infizierung aber hat man sie sehr verändert, und sie wurden aggressiv.
Das man sie bis zum Lebensende füttern muss, ist da das kleinste Problem.

Meine Frage ist aber:
Warum muss ich gesunde Lebewesen erst so kaput machen und dann auch noch aussetzen, damit sie sich vermehren können. Was passiert dan mit ihren Kadavern, wenn sie gestorben sind? werden sie von Aasfressern eventuel von der Insel geflogen und am Festland verteilt?
Ich bin kein Biologe, aber wenn ein Vogel etwas Aas frisst und es dann Kilometer entfernt ausscheidet?
Warum hat man diesen armen Lebewesen nicht einfach eine Spritze gesetzt, damit sie nicht die Fehler des Menschen nicht verbreiten können.
Auch wenn nun Tierschützer auf die Barrikaden gehen und das Recht auf Leben erheben möchten, empfinde ich es den Nachkommen dieser Tiere als unfair.
Leider merkt der Mensch erst das er einen Fehler begangen hat, wenn es nicht mehr zu ändern ist. ABER auch dann versucht man diesen so klein wie möglich zu halten und macht dadurch noch weitere und teilweise auch viel schlimmere.
Ich hoffe aber nur, das diese Menschen etwas daraus lernen und bei den nächsten Versuchen länger Nachdenken, bevor sie wieder Lebewesen oder die Natur verletzt und damit bestimmte Lebensräume und Lebensqualitäten zuerstört.

 
23.01.2021 23:23
Ehemaliges Mitglied
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Anzahl Beiträge: 39
hallo Lolaletizia, gute Besserung und sei vorsichtig weiterhin.Man kann corona mehrere Male bekommen ( ein Freund meines Sohnes hatte es ) lg Birgit
 
23.01.2021 23:01
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 53
und ich hoffe , dass ich nach meinen impfterminen dann auch immun bin . ich habe u.a. zwei kinder , die in einer apotheke arbeiten . um die , und deren familie mache ich mir sorgen . ich selbst bin auch ein risikopatient .
aber noch ist alles gut .
netter gruß
borke
 
23.01.2021 22:51
Lolaletizia
Lolaletizia
Anzahl Beiträge: 11
Ehemaliges Mitglied schrieb:
in einen der lrtzten beiträge nanntest du es ' zum glück * hatte .... . ddas ist m.e. ironie . das meinte ich nur .
Ja zum Glück ein milder Verlauf und dass ich jetzt erst einmal immum bin
 
23.01.2021 22:48
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 53
in einen der lrtzten beiträge nanntest du es ' zum glück * hatte .... . ddas ist m.e. ironie . das meinte ich nur .
 
23.01.2021 22:40
Lolaletizia
Lolaletizia
Anzahl Beiträge: 11
Ehemaliges Mitglied schrieb:
guten abend lolaletizia .
ist dir bekannt , bei welcher person oder gelegenheit du das virus aufgenommen hast ..
du schreibst von glück . sicher ironie .
ich hoffe , du wirst bald wieder ganz gesund .
alles gute
borke
Ja ich weiss von wem ich es habe!!!
welche Ironie?
unglaublich
 
23.01.2021 22:35
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 53
Lolaletizia schrieb:
Na ja ich hatte zwar einen milden Verlauf aber leide noch unter den Folgen.
guten abend lolaletizia .
ist dir bekannt , bei welcher person oder gelegenheit du das virus aufgenommen hast ..
du schreibst von glück . sicher ironie .
ich hoffe , du wirst bald wieder ganz gesund .
alles gute
borke
 
23.01.2021 22:02
Lolaletizia
Lolaletizia
Anzahl Beiträge: 11
wicki2012 schrieb:
ich hoffe es war nicht so schlimm?!

Na ja ich hatte zwar einen milden Verlauf aber leide noch unter den Folgen.
 
23.01.2021 21:20
Ehemaliges Mitglied
Ehemaliges Mitglied
Anzahl Beiträge: 53
wicki2012 schrieb:
Um Deine Ausführung zu erweitern, sollte man natürlich auch den Anhang des Urteils veröffentlichen.
Was passieren wird, wird sich noch zeigen. Ich denke dieses Gericht hat nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, jedoch hat sich die Staatsanwaltschaft Erfurt eingeschaltet:


Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht gegen das vom Amtsgericht Weimar erlassene Urteil zur Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie vor. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen.
Amtsgericht Weimar
Amtsgericht Weimar Bildrechte: imago/Steve Bauerschmidt

Damit will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen wird.
Quelle: MDR THÜRINGEN/dr


Warum das Gericht selbst über die Verfassungswidrigkeit entschied

Das Gericht entschied selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteile v.20.03.1952 , 1 BvL 12/51, 1 BvL 15/51, 1 BvL 16/51, 1 BvL 24/51, 1 BvL 28/51) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, aber nicht für Rechtsverordnungen gelt. Im Ergebnis sprach das Gericht den Betroffenen frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(AG Weimar, Urteil v. 11.1.2021, 6 OWi-523 Js 202518/20).

das wird noch ein heißes Eisen...
bleibt zu Hause, da ist es trocken und warm...
passt auf euch auf
Walter
hallo  , muss mich nochmal äüßern :
abgesehen vom urteil des amtsgericht weimar und der angestrengten rechtsbeschwerde der staatsanwaltschaft erfurt dazu  , ist doch auffällig , dass einige bürger von einem ganz anderen ' virus ' erreicht wurden , und diese nun alle bemühungen zu einschränkungen von infektionskontakten mit wort , schrift und auch tätlichkeiten beantworten .
gruß und bleibt alle gesund .
 
23.01.2021 21:07
wicki2012
wicki2012
Anzahl Beiträge: 254
Lolaletizia schrieb:
Zum Glück hatte ich schon Corona....
LG
ich hoffe es war nicht so schlimm?!

 
23.01.2021 20:48
Lolaletizia
Lolaletizia
Anzahl Beiträge: 11
Zum Glück hatte ich schon Corona....
LG
 
23.01.2021 19:47
wicki2012
wicki2012
Anzahl Beiträge: 254
Ehemaliges Mitglied schrieb:
Gute Nacht, sollte man und auch Frau und Ungleich, gelesen haben.
                    Legen wir nun alle die Maken nieder und Tanzen wie früher durch
                    die Läden?
Uns Franken tut das gut, wir können nun die 1,50 aufgeben und kehren zu unseren gewohnten 4 Meter zurück.
Gute Nacht, DBB

Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed

Ein soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz schlechterdings nicht in Einklang zu bringen sind.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich auch nicht „nur“ um ein unbedeutendes amtsgerichtliches Urteil. Die gerichtliche Verteidigung eines Menschen, der wegen „Corona-Verstößen“ mit einem Bußgeld bedacht wird, beginnt nämlich stets just dort: vor Amtsgerichten. Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen zugestellt erhält, ist gut beraten, sich mit diesem Urteil aus Weimar auseinanderzusetzen (6 OWi-523 Js 202518/20).

Dem Urteil war eine Geburtstagsfeier vorangegangen, zu der sich 8 Menschen aus 7 Haushalten am 24. April 2020 in einem Hinterhof versammelt hatten. Die Polizei sah in diesem Fest einen Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“. Minutiös legt das Amtsgericht Weimar nicht nur der örtlichen Polizei nun dar, warum der Betroffene dieses Bußgeldverfahrens freizusprechen war: Die Landesverordnung ist verfassungswidrig und nichtig.
Vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung

Das Gericht stützt seine gleichsam vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung gleich auf mehrere einschneidende Gesichtspunkte. In formeller Hinsicht genügt die Verordnung nicht den Ermächtigungsvoraussetzungen des Grundgesetzes. Im Einzelnen wird erläutert, warum der Gesetzgeber selbst (und nicht der Verordnungsgeber) über die allgemeinen Kontaktverbote hätte entscheiden müssen. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch nicht beschrieben, mit welchen genauen Maßnahmen welches Ziel erreicht werden sollte, und er hat sich keine zureichenden Gedanken darüber gemacht, was ein Verordnungsgeber mit der ihm erteilten Ermächtigung künftig alles anstellen werde. Da der Gesetzgeber die exzessiven Eingriffe in bürgerliche Grundrechte zudem nicht einmal hinreichend beschrieben hat, steht das allgemeine Kontaktverbot schon formal auf keiner belastbaren Rechtsgrundlage.

Zusätzlich erfreulich an dem Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist, dass die Unzulänglichkeit der ursprünglichen Ermächtigung aus § 28 des Infektionsschutzgesetzes vom 27. März 2020 mit vielerlei Rechtsprechungsnachweisen plausibilisiert wird. Der Kenner sieht daran: Die Auffassung des Gerichtes steht mitnichten alleine, auch andere Gerichte sahen und sehen es ebenso. Das Urteil bleibt bei dieser rechtlichen Darstellung per 24. April 2020 indes nicht stehen. Es erläutert darüber hinaus, dass auch die nachgeschobene weitere Ermächtigungsgrundlage im späteren § 28a des Infektionsschutzgesetzes ein allgemeines Kontaktverbot gar nicht legitimieren kann. Dieser Begründungsteil des Urteiles ist für jedermann von Bedeutung, der mit Bußgeldern auf Basis der rechtlichen Regelung nach dem 18. November 2020 belegt worden ist. Anders gesagt: Das Urteil weist argumentativ vorsorglich auch tragfähig in die Zukunft.

Im Weiteren erläutert das Gericht überzeugend, warum es allen deutschen Gesetzgebern tatsächlich schon am 28. März 2020 unmöglich war, ihre Aktivitäten auf eine unübersichtliche Faktenlage oder gar auf „unvorhergesehene Entwicklungen“ zu stützen. Es beeindruckt besonders ein Kernsatz des Urteiles:

„Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“

Zur Begründung dieses vorbildlichen Aktes richterlicher Souveränität zur verfassungsrechtlich gewünschten Kontrollfunktion der Dritten Gewalt erläutert die Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht, wie sich die Entwicklung der Neuerkrankungen bereits ab dem 18. März 2020 statistisch dokumentiert dargestellt hatte. Zugleich wird in dem Urteil mit Belegstellen aus Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes erklärt, dass die Reproduktionszahl R schon am 21. März 2020 unter den Wert von 1 gefallen war. Dem Amtsgericht zugänglich waren auch (wie jedermann, der über einen Internetanschluss verfügt) die Abrechnungsdaten der Initiative Qualitätsmedizin sowie die Sterbestatistik des Statistischen Bundesamtes. Mit anderen Worten: Aus allgemein zugänglichen Quellen war bereits zum Zeitpunkt der parlamentarischen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 28.03.2020 erkennbar, dass eine solche Lage tatsächlich überhaupt nicht bestand.
Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde

Die Thüringer Verordnung ist nach den weiteren Entscheidungsgründen des Urteiles aber nicht nur formell rechtswidrig, sondern auch materiell verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde:

„Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist die elementare Basis der Gesellschaft. … Mit dem Kontaktverbot greift der Staat … die Grundlage der Gesellschaft an, indem er physische Distanz … erzwingt. Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse ‚Pandemie durch Virus Modi-SARS (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen.“

Mit dem allgemeinen Kontaktverbot werde daher schlichtweg ein Tabu verletzt. Jeder Bürger werde nun „als potenzieller Gefährder der Gesundheit Dritter“ behandelt. Dies sei mit dem Schutz der Menschenwürde in dieser Generalität schlechterdings nicht in Einklang zu bringen. Die wechselnden gesetzgeberischen Legitimationsversuche, mal die Reproduktionszahl R unter einen Wert von 1 bringen zu wollen, mal die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten, mal den Anstieg der Neuinfektionen zu bremsen, mal die Infektionen zu minimieren, mal einen „Wellenbrecher-Lockdown“ anzustreben oder was immer im Laufe der Zeit genannt wurde, lassen sich allesamt nicht mit dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsprinzip in Einklang bringen. Für den Gesetzgeber war die Zwecklosigkeit einer allgemeinen Kontaktverbotsanordnung nämlich konsequent unübersehbar.
Allgemeines Kontaktverbot: Verfassungswidrig und nichtig

Zuletzt thematisiert das Amtsgericht Weimar sogar noch das, was in der erkennbaren Berichterstattung über gesetzgeberische Erwägungen bislang überhaupt keine ernsthafte Berücksichtigung gefunden hat: die sogenannten „Kollateralschäden“, die sich überall zeigen. Alleine die faktische Sprengung des deutschen Staatshaushaltes beeindruckt, für sich gesehen. Der deutsche „Corona-Schutzschild“ vom 27. März 2020 hat ein Volumen von 1.173 Milliarden Euro. Der letzte Bundeshaushalt des Jahres 2019 hatte vergleichsweise nur ein Volumen von 356,4 Milliarden Euro. Ohne es auszusprechen, stellt das Amtsgericht somit die Frage in den Raum, inwieweit eine vermeintliche epidemische Lage von nationaler Tragweite überhaupt legitimieren könnte, den gesamten Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland zu sprengen.

In der gesamthaften Konsequenz jenes Urteiles liegt die Erkenntnis, dass ein allgemeines Kontaktverbot weit über den 24. April 2020 hinaus verfassungswidrig und also nichtig ist. In Anbetracht der argumentativen Gewalt des Urteiles darf also zu erwarten stehen, dass die Bußgeldrichter dieses Landes sich jener Rechtserkenntnis weithin anschließen. Etwas anderes ordnungsgerecht juristisch zu begründen, dürfte schwierig bis unmöglich sein.
Um Deine Ausführung zu erweitern, sollte man natürlich auch den Anhang des Urteils veröffentlichen.
Was passieren wird, wird sich noch zeigen. Ich denke dieses Gericht hat nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, jedoch hat sich die Staatsanwaltschaft Erfurt eingeschaltet:


Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht gegen das vom Amtsgericht Weimar erlassene Urteil zur Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie vor. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen.
Amtsgericht Weimar
Amtsgericht Weimar Bildrechte: imago/Steve Bauerschmidt

Damit will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen wird.
Quelle: MDR THÜRINGEN/dr


Warum das Gericht selbst über die Verfassungswidrigkeit entschied

Das Gericht entschied selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteile v.20.03.1952 , 1 BvL 12/51, 1 BvL 15/51, 1 BvL 16/51, 1 BvL 24/51, 1 BvL 28/51) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, aber nicht für Rechtsverordnungen gelt. Im Ergebnis sprach das Gericht den Betroffenen frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(AG Weimar, Urteil v. 11.1.2021, 6 OWi-523 Js 202518/20).

das wird noch ein heißes Eisen...
bleibt zu Hause, da ist es trocken und warm...
passt auf euch auf
Walter

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