SternStern55 schrieb:du hast es verstanden, Danke
Guten Tag, Mary888,kannst Du bitte die Quelle deiner Information veröffentlichen? Herzlichen Dank im Voraus.
Ehemaliges Mitglied schrieb:Hallo Mary888,hier die Zusammensetzung des Vakzins von PFIZER-BIONTECH
Wer sich impfen lässt, mutet seinem Körper einiges zu. Frag doch mal nach, worauf ein Impfstoff aufgebaut ist, soll ich es sagen : Eiweiss von abgetriebenen Föten , Aluminium, Quecksilber ..., Selber überprüfen . Warum lassen sich viele Pflegekrafte nicht impfen ? Weil sie immun sind und weil sie sich nicht verarschen lassen (sorry). Der Leiter von Biontec hat sich gegen die Impfung seiner Mitarbeiter ausgesprochen, weil die fit bleiben müssen. Da braucht es ein gutes Immunsystem um das zu verkraften. Der Nutzen durfte gering sein, nach dem, was ich gehört habe, werden viele nach erfolgter Impfung positiv getestet, müssen die Massnahmen immer noch beachten . Macht euch doch mal selber schlau und glaubt nicht diesem Panikorchester. Die Laborratten machen ne Party, weil ihnen bleibt dieser Dreck erspart bleibt Grossversuch an der Menschheit, eingestielt von einem Eugeniker.Denkt mal drüber nach, bevor es zu spät ist.
Ehemaliges Mitglied schrieb:Guten Tag, Mary888,kannst Du bitte die Quelle deiner Information veröffentlichen? Herzlichen Dank im Voraus.
Wer sich impfen lässt, mutet seinem Körper einiges zu. Frag doch mal nach, worauf ein Impfstoff aufgebaut ist, soll ich es sagen : Eiweiss von abgetriebenen Föten , Aluminium, Quecksilber ..., Selber überprüfen . Warum lassen sich viele Pflegekrafte nicht impfen ? Weil sie immun sind und weil sie sich nicht verarschen lassen (sorry). Der Leiter von Biontec hat sich gegen die Impfung seiner Mitarbeiter ausgesprochen, weil die fit bleiben müssen. Da braucht es ein gutes Immunsystem um das zu verkraften. Der Nutzen durfte gering sein, nach dem, was ich gehört habe, werden viele nach erfolgter Impfung positiv getestet, müssen die Massnahmen immer noch beachten . Macht euch doch mal selber schlau und glaubt nicht diesem Panikorchester. Die Laborratten machen ne Party, weil ihnen bleibt dieser Dreck erspart bleibt Grossversuch an der Menschheit, eingestielt von einem Eugeniker.Denkt mal drüber nach, bevor es zu spät ist.
Ehemaliges Mitglied schrieb:...und vergessen hast du noch die spinnentiere , skorpione , lurche und krötentiere , moskitos und zitteraale .
Wer sich impfen lässt, mutet seinem Körper einiges zu. Frag doch mal nach, worauf ein Impfstoff aufgebaut ist, soll ich es sagen : Eiweiss von abgetriebenen Föten , Aluminium, Quecksilber ..., Selber überprüfen . Warum lassen sich viele Pflegekrafte nicht impfen ? Weil sie immun sind und weil sie sich nicht verarschen lassen (sorry). Der Leiter von Biontec hat sich gegen die Impfung seiner Mitarbeiter ausgesprochen, weil die fit bleiben müssen. Da braucht es ein gutes Immunsystem um das zu verkraften. Der Nutzen durfte gering sein, nach dem, was ich gehört habe, werden viele nach erfolgter Impfung positiv getestet, müssen die Massnahmen immer noch beachten . Macht euch doch mal selber schlau und glaubt nicht diesem Panikorchester. Die Laborratten machen ne Party, weil ihnen bleibt dieser Dreck erspart bleibt Grossversuch an der Menschheit, eingestielt von einem Eugeniker.Denkt mal drüber nach, bevor es zu spät ist.
Musikliebe schrieb:Hallo Musikliebe,
Diesen Artikel habe ich heute auf meiner Browser - Startseite gefunden und das hat mich erschreckt:Mutanten-Affen auf afrikanischer InselAuf einer Flussinsel des Farmington River in Liberia leben seit dem Jahr 2000 vier Dutzend Mutanten-Affen - quasi ohne Menschenkontakt. Dabei handelt es sich um eine aggressive Schimpansen-Art. Die Tiere wurden einst aus einem US-amerikanischen Testlabor auf liberianischem Boden befreit."Monkey Island": Zutritt unerwünschtDie rund 60 Laboraffen von "Monkey Island" sind mit ansteckenden Krankheiten infiziert, weshalb der Zutritt verboten ist. Zudem verteidigen die Affen ihr Eiland mit großer Leidenschaft. Einheimische, die Nahrung zur Insel bringen, verlassen ihre Boote dabei nicht.Aggressive GesellenTouristen, die sich von Fischern in die Nähe der Insel wagen, werden von den Schimpansen mit Mangos beworfen. In der Region um den Farmington River sind die Tiere gefürchtet. Ein Dorfbewohner sagte einem Journalisten, der die Affen aus nächster Nähe sehen wollte: "Sie werden dich roh essen!"Meine Meinung dazu:Wir müssen uns bewusst machen was das bedeuted. Diese Tiere verbreiten gefährliche Krankheiten. Dies finde ich ähnlich schlimm wie diverse Tiere in winzigen Käfigen zu züchten um sich mit deren Fell zu kleiden oder sie zu essen. Auch diese verbreiten aufgrund ihrer unnatürlichen Lebenshaltung gefährliche Krankheiten. Wozu brauchen wir Mutantenaffen? Warum lässt man die leben und sich vermehren?Warum wird das der Öffentlichkeit nicht im notwendigen Maß bekannt gemacht?Aus diesem Irrsinn heraus müssen wir uns dann mit Corona und in Zukunft vielleicht mit noch schlimmeren Krankheiten herumschlagen.Die Diskussion muss sich noch mehr mit der Ursache des Problems beschäftigen statt immer nur mit den Folgen und der Symtom - Kuriererei damit man in der Zukunft wenigstes vor solch gefährlichen Krankheiten geschützt ist.
Ehemaliges Mitglied schrieb:Ja zum Glück ein milder Verlauf und dass ich jetzt erst einmal immum bin
in einen der lrtzten beiträge nanntest du es ' zum glück * hatte .... . ddas ist m.e. ironie . das meinte ich nur .
Ehemaliges Mitglied schrieb:Ja ich weiss von wem ich es habe!!!welche Ironie?unglaublich
guten abend lolaletizia . ist dir bekannt , bei welcher person oder gelegenheit du das virus aufgenommen hast ..du schreibst von glück . sicher ironie . ich hoffe , du wirst bald wieder ganz gesund .alles guteborke
Lolaletizia schrieb:guten abend lolaletizia . ist dir bekannt , bei welcher person oder gelegenheit du das virus aufgenommen hast ..du schreibst von glück . sicher ironie . ich hoffe , du wirst bald wieder ganz gesund .alles guteborke
Na ja ich hatte zwar einen milden Verlauf aber leide noch unter den Folgen.
wicki2012 schrieb:Na ja ich hatte zwar einen milden Verlauf aber leide noch unter den Folgen.
ich hoffe es war nicht so schlimm?!
wicki2012 schrieb:hallo , muss mich nochmal äüßern :abgesehen vom urteil des amtsgericht weimar und der angestrengten rechtsbeschwerde der staatsanwaltschaft erfurt dazu , ist doch auffällig , dass einige bürger von einem ganz anderen ' virus ' erreicht wurden , und diese nun alle bemühungen zu einschränkungen von infektionskontakten mit wort , schrift und auch tätlichkeiten beantworten . gruß und bleibt alle gesund .
Um Deine Ausführung zu erweitern, sollte man natürlich auch den Anhang des Urteils veröffentlichen.Was passieren wird, wird sich noch zeigen. Ich denke dieses Gericht hat nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, jedoch hat sich die Staatsanwaltschaft Erfurt eingeschaltet:Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht gegen das vom Amtsgericht Weimar erlassene Urteil zur Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie vor. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen.Amtsgericht WeimarAmtsgericht Weimar Bildrechte: imago/Steve BauerschmidtDamit will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen wird.Quelle: MDR THÜRINGEN/drWarum das Gericht selbst über die Verfassungswidrigkeit entschiedDas Gericht entschied selbst über die Verfassungsmäßigkeit der Normen, weil die Vorlagepflicht gem. Art. 100 Abs. 1 GG nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteile v.20.03.1952 , 1 BvL 12/51, 1 BvL 15/51, 1 BvL 16/51, 1 BvL 24/51, 1 BvL 28/51) nur für förmliche Gesetze des Bundes und der Länder, aber nicht für Rechtsverordnungen gelt. Im Ergebnis sprach das Gericht den Betroffenen frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.(AG Weimar, Urteil v. 11.1.2021, 6 OWi-523 Js 202518/20).das wird noch ein heißes Eisen...bleibt zu Hause, da ist es trocken und warm...passt auf euch aufWalter
Ehemaliges Mitglied schrieb:Um Deine Ausführung zu erweitern, sollte man natürlich auch den Anhang des Urteils veröffentlichen.Was passieren wird, wird sich noch zeigen. Ich denke dieses Gericht hat nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, jedoch hat sich die Staatsanwaltschaft Erfurt eingeschaltet:
Gute Nacht, sollte man und auch Frau und Ungleich, gelesen haben. Legen wir nun alle die Maken nieder und Tanzen wie früher durch die Läden? Uns Franken tut das gut, wir können nun die 1,50 aufgeben und kehren zu unseren gewohnten 4 Meter zurück.Gute Nacht, DBBVorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashedEin soeben veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die „Lockdowns“, die unser aller Leben seit Monaten einfrieren, mit unserem Grundgesetz schlechterdings nicht in Einklang zu bringen sind.Bei dieser Entscheidung handelt es sich auch nicht „nur“ um ein unbedeutendes amtsgerichtliches Urteil. Die gerichtliche Verteidigung eines Menschen, der wegen „Corona-Verstößen“ mit einem Bußgeld bedacht wird, beginnt nämlich stets just dort: vor Amtsgerichten. Jeder, der einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen zugestellt erhält, ist gut beraten, sich mit diesem Urteil aus Weimar auseinanderzusetzen (6 OWi-523 Js 202518/20).Dem Urteil war eine Geburtstagsfeier vorangegangen, zu der sich 8 Menschen aus 7 Haushalten am 24. April 2020 in einem Hinterhof versammelt hatten. Die Polizei sah in diesem Fest einen Verstoß gegen die „Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“. Minutiös legt das Amtsgericht Weimar nicht nur der örtlichen Polizei nun dar, warum der Betroffene dieses Bußgeldverfahrens freizusprechen war: Die Landesverordnung ist verfassungswidrig und nichtig.Vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen LeistungDas Gericht stützt seine gleichsam vernichtende Kritik an der gesetzgeberischen Leistung gleich auf mehrere einschneidende Gesichtspunkte. In formeller Hinsicht genügt die Verordnung nicht den Ermächtigungsvoraussetzungen des Grundgesetzes. Im Einzelnen wird erläutert, warum der Gesetzgeber selbst (und nicht der Verordnungsgeber) über die allgemeinen Kontaktverbote hätte entscheiden müssen. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch nicht beschrieben, mit welchen genauen Maßnahmen welches Ziel erreicht werden sollte, und er hat sich keine zureichenden Gedanken darüber gemacht, was ein Verordnungsgeber mit der ihm erteilten Ermächtigung künftig alles anstellen werde. Da der Gesetzgeber die exzessiven Eingriffe in bürgerliche Grundrechte zudem nicht einmal hinreichend beschrieben hat, steht das allgemeine Kontaktverbot schon formal auf keiner belastbaren Rechtsgrundlage.Zusätzlich erfreulich an dem Urteil des Amtsgerichtes Weimar ist, dass die Unzulänglichkeit der ursprünglichen Ermächtigung aus § 28 des Infektionsschutzgesetzes vom 27. März 2020 mit vielerlei Rechtsprechungsnachweisen plausibilisiert wird. Der Kenner sieht daran: Die Auffassung des Gerichtes steht mitnichten alleine, auch andere Gerichte sahen und sehen es ebenso. Das Urteil bleibt bei dieser rechtlichen Darstellung per 24. April 2020 indes nicht stehen. Es erläutert darüber hinaus, dass auch die nachgeschobene weitere Ermächtigungsgrundlage im späteren § 28a des Infektionsschutzgesetzes ein allgemeines Kontaktverbot gar nicht legitimieren kann. Dieser Begründungsteil des Urteiles ist für jedermann von Bedeutung, der mit Bußgeldern auf Basis der rechtlichen Regelung nach dem 18. November 2020 belegt worden ist. Anders gesagt: Das Urteil weist argumentativ vorsorglich auch tragfähig in die Zukunft.Im Weiteren erläutert das Gericht überzeugend, warum es allen deutschen Gesetzgebern tatsächlich schon am 28. März 2020 unmöglich war, ihre Aktivitäten auf eine unübersichtliche Faktenlage oder gar auf „unvorhergesehene Entwicklungen“ zu stützen. Es beeindruckt besonders ein Kernsatz des Urteiles:„Es gab keine ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.“Zur Begründung dieses vorbildlichen Aktes richterlicher Souveränität zur verfassungsrechtlich gewünschten Kontrollfunktion der Dritten Gewalt erläutert die Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht, wie sich die Entwicklung der Neuerkrankungen bereits ab dem 18. März 2020 statistisch dokumentiert dargestellt hatte. Zugleich wird in dem Urteil mit Belegstellen aus Veröffentlichungen des Robert-Koch-Institutes erklärt, dass die Reproduktionszahl R schon am 21. März 2020 unter den Wert von 1 gefallen war. Dem Amtsgericht zugänglich waren auch (wie jedermann, der über einen Internetanschluss verfügt) die Abrechnungsdaten der Initiative Qualitätsmedizin sowie die Sterbestatistik des Statistischen Bundesamtes. Mit anderen Worten: Aus allgemein zugänglichen Quellen war bereits zum Zeitpunkt der parlamentarischen Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zum 28.03.2020 erkennbar, dass eine solche Lage tatsächlich überhaupt nicht bestand.Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte MenschenwürdeDie Thüringer Verordnung ist nach den weiteren Entscheidungsgründen des Urteiles aber nicht nur formell rechtswidrig, sondern auch materiell verfassungswidrig. Sie verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde:„Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist die elementare Basis der Gesellschaft. … Mit dem Kontaktverbot greift der Staat … die Grundlage der Gesellschaft an, indem er physische Distanz … erzwingt. Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen, sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt. Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen. Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie zu greifen. Selbst in der Risikoanalyse ‚Pandemie durch Virus Modi-SARS (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen.“Mit dem allgemeinen Kontaktverbot werde daher schlichtweg ein Tabu verletzt. Jeder Bürger werde nun „als potenzieller Gefährder der Gesundheit Dritter“ behandelt. Dies sei mit dem Schutz der Menschenwürde in dieser Generalität schlechterdings nicht in Einklang zu bringen. Die wechselnden gesetzgeberischen Legitimationsversuche, mal die Reproduktionszahl R unter einen Wert von 1 bringen zu wollen, mal die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten, mal den Anstieg der Neuinfektionen zu bremsen, mal die Infektionen zu minimieren, mal einen „Wellenbrecher-Lockdown“ anzustreben oder was immer im Laufe der Zeit genannt wurde, lassen sich allesamt nicht mit dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsprinzip in Einklang bringen. Für den Gesetzgeber war die Zwecklosigkeit einer allgemeinen Kontaktverbotsanordnung nämlich konsequent unübersehbar.Allgemeines Kontaktverbot: Verfassungswidrig und nichtigZuletzt thematisiert das Amtsgericht Weimar sogar noch das, was in der erkennbaren Berichterstattung über gesetzgeberische Erwägungen bislang überhaupt keine ernsthafte Berücksichtigung gefunden hat: die sogenannten „Kollateralschäden“, die sich überall zeigen. Alleine die faktische Sprengung des deutschen Staatshaushaltes beeindruckt, für sich gesehen. Der deutsche „Corona-Schutzschild“ vom 27. März 2020 hat ein Volumen von 1.173 Milliarden Euro. Der letzte Bundeshaushalt des Jahres 2019 hatte vergleichsweise nur ein Volumen von 356,4 Milliarden Euro. Ohne es auszusprechen, stellt das Amtsgericht somit die Frage in den Raum, inwieweit eine vermeintliche epidemische Lage von nationaler Tragweite überhaupt legitimieren könnte, den gesamten Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland zu sprengen.In der gesamthaften Konsequenz jenes Urteiles liegt die Erkenntnis, dass ein allgemeines Kontaktverbot weit über den 24. April 2020 hinaus verfassungswidrig und also nichtig ist. In Anbetracht der argumentativen Gewalt des Urteiles darf also zu erwarten stehen, dass die Bußgeldrichter dieses Landes sich jener Rechtserkenntnis weithin anschließen. Etwas anderes ordnungsgerecht juristisch zu begründen, dürfte schwierig bis unmöglich sein.