Der optimale Zeitrahmen für einen Nachsendeauftrag

Wer einen Umzug plant, der denkt an vieles. Jedoch meist nur im Hier und Jetzt und nicht an all die Dinge, die nach dem Umzug noch kommen und erledigt werden müssen. Besonders kritisch und nicht zuletzt auch wichtig ist die Bekanntgabe der neuen Anschrift bei Behörden, Ämtern und im privaten Umfeld. Denn auch am neuen Wohnort will der Briefkasten stets gut gefüllt sein und Briefe – egal welcher Natur und mit welcher Wichtigkeit ausgestattet, sollen pünktlich und in vollem Umfang ankommen.

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Damit dies auch gelingt, bietet die Deutsche Post einen Nachsendeauftrag an. Dieser steht Privatpersonen ebenso zur Verfügung wie Unternehmen und stellt sicher, dass all jene Post – also Briefe, Postkarten, Pakete, Zeitungen und Buchsendungen, die noch mit der alten Anschrift versehen sind und über die Post zugestellt werden, an der neuen Anschrift landen. Dafür bietet die Deutsche Post verschiedene Laufzeiten für den Nachsendeauftrag an. Wie lange die Dauer der Nachsendung sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte nicht spontan entscheiden werden.

Dies sollte man beachten

Aktuell bietet die Deutsche Post ihren Nachsendeauftrag für sechs Monate, 12 Monate sowie 24 Monate an. Wem dies noch nicht als ausreichen erscheint, der kann die Frist durch die Erteilung eines neuen Auftrages noch einmal verlängern lassen.

Um nun festzustellen, wie der optimale Zeitrahmen für einen Nachsendeauftrag aussehen kann, sollte überlegt werden, ob dieses für eine Privatperson oder für ein Unternehmen aufgegeben werden soll. Obendrein sollte überlegt werden, in welcher Häufigkeit man von anderen Personen, Unternehmen oder Behörden kontaktiert wird.

Es gibt Onlinehändler, bei denen man gerne bestellt und die Kataloge verschicken, die sich nur einmal oder zweimal pro Jahr melden. Will man diese nicht verlieren, muss der Nachsendeauftrag entsprechend lang sein. Große Unternehmen setzen beispielsweise immer auf eine lange Dauer der Nachsendung. Sie haben nicht die Möglichkeit, alle Kunden direkt über die neue Anschrift persönlich zu informieren, können aber bei einem Kontakt im Antwortschreiben eine entsprechende Adressänderung vermerken.

Handelt es sich hingegen um einen Sterbefall, der einen Nachsendeauftrag an die Familie des Verstorbenen nötig macht, dann reicht es meist aus, wenn der Nachsendeauftrag eine Dauer von sechs Monaten aufweist. In diesem Zeitfenster sollten alle Formalitäten geklärt sein, die eine postalische Erreichbarkeit voraussetzen.

Es ist daher gar nicht so einfach, die richtige Laufzeit zu finden. Doch mit ein paar Vorüberlegungen sollte dies recht gut gelingen.

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