Autoversicherung – Hier können Sie viel Geld sparen

Mit einer Autoversicherung oder der Kfz-Versicherung sind in den meisten Fällen die Haftpflicht- sowie die Kaskoversicherung gemeint. Weitere Versicherungsarten rund um das Auto sind die

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Insassenunfallversicherung, der Schutzbrief von Automobilclubs, die GAP-Versicherung bei geleasten oder fremdfinanzierten Fahrzeugen, oder auch die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind einjährige Versicherungen. In der Regel ist das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr angeglichen. Sowohl die normale als auch die außerordentliche Kündigungsfrist, beispielsweise wegen einer Beitragserhöhung, beträgt üblicherweise einen Monat. Die schriftliche Kündigung muss dem Versicherer also spätestens am 30. November des laufenden Versicherungsjahres zugegangen sein. Demzufolge ist das vierte Quartal die beste Zeit für einen Kfz-Versicherungsvergleich. Erfahrungsgemäß lässt sich beim Wechsel des Kfz-Versicherers der jährliche Versicherungsbeitrag um einen zwei- bis dreistelligen Betrag reduzieren, ohne an der Versicherungsleistung zu sparen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Sie wird bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeuges durch Vorlage der eVB, der elektronischen Versicherungsbestätigung nachgewiesen. Der Fahrzeughalter ist vor Ansprüchen Dritter geschützt, denen er aufgrund eines verschuldeten oder verursachten Verkehrsunfalls einen Schaden zugefügt hat. Unterschieden wird in die drei Kategorien Personen-, Sach- und Vermögensschaden. Die Kaskoversicherung gliedert sich in die Teil- sowie in die Vollkasko. Dabei handelt es sich um den Versicherungsschutz des eigenen Fahrzeuges. Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die abgeschlossen werden kann, aber nicht muss. Als Schutz des Autos vor Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Schmorbrand oder Hagel, Überschwemmung sowie Blitzschlag wird die Teilkasko meistens zeitgleich mit der Kfz-Haftpflicht abgeschlossen.

Für beide Versicherungen gilt dieselbe Versicherungsnummer. Sie werden jede für sich in einer einzigen Police geführt. Unüblich ist es, diese beiden Versicherungen bei verschiedenen Versicherern abzuschließen. Anlässlich der Beitragsanpassung von einer muss immer auch die andere Versicherung im Auge behalten werden. Entscheidend für den Kfz-Versicherungsvergleich ist letztendlich das Ergebnis von Kfz-Haftpflicht- + Kfz-Kaskoversicherung.

Die Kfz-Vollkasko geht noch einen Schritt weiter als die Teilkasko. Zusätzlich zu den Risiken der Teilkasko sind in der Vollkasko selbstverschuldete oder selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert; darüber hinaus die mutwillige Beschädigung durch Dritte sowie Schäden aus Vandalismus. Kfz-Haftpflicht und Teilkasko können wahlweise mit und ohne Eigenanteil je Versicherungsfall abgeschlossen werden. Für die Vollkasko ist immer ein Eigenanteil je Schadensfall vorgesehen, gestaffelt ab 300 Euro aufwärts.

Die Kfz-Versicherer sind frei in ihrer Entscheidung, nach welchen Kriterien sie die Autoversicherung berechnen. Die Berechnungsgrundlagen unterscheiden sich in sogenannte weiche und harte Tarifmerkmale. Zu denen gehören die bundesweite Typenklassen-Einstufung, die jeweilige Regionalklasse, Fahrzeugalter, Jahreskilometerleistung sowie weitere individuelle, personenbezogene Kriterien. In der Kfz-Haftpflicht- sowie in der Vollkaskoversicherung reduziert sich der Beitrag um den Schadensfreiheitsrabatt, nicht jedoch in der Teilkasko. Je länger der Fahrzeughalter unfallfrei am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, desto niedriger ist der Beitrag für diese beiden Autoversicherungen.

Die GAP-Versicherung, zu Deutsch Lückenversicherung empfiehlt sich für Neufahrzeuge der gehobenen und höheren Komfortklasse, aber auch für geleaste sowie für fremdfinanzierte Autos. Bei einem Totalschaden bleibt eine finanzielle Lücke zwischen der Leistung aus der Vollkasko und dem aktuell offenen Finanzierungssaldo. Sie wird durch die GAP-Versicherung geschlossen, sprich bezahlt. Wenn der Kfz-Halter darüber hinaus noch seinen Eigenanteil an der Vollkasko versichert hat, dann kommt er, wie es genannt wird, mit plus/minus null aus dem Totalschaden raus.

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